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Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 6

Anregung

Mit der Anregung vom 26.04.2022, OM 1999, hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und -Verleihern getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Denn auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen. Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen:

  1. Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100-Meter-Grenze um Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig?
  2. Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem Free-Floating-Konzept entgegen?
  3. Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?

Verknüpfte Vorlagen