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Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen: - Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100 Metergrenze-Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig? - Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem "Free-Floating-Konzept" entgegen? - Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?

Begründung

Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?" Vorgang: OM 1999/22 OBR 6; ST 2098/22 Mittels OM 1999 vom 26.04.2022 hat der Ortsbeirat mit großer Mehrheit darum gebeten, die einvernehmlich mit den Scooter-Verleiherinnen und Verleiher getroffene Vereinbarung zur Schaffung von Abstellflächen auch im Frankfurter Westen umzusetzen. Denn: Auch im Frankfurter Westen führt das Abstellen der Scooter (an durch Fußverkehr stark frequentierten Stellen) regelmäßig zu Gefahrensituationen. Die hierzu ergangene Stellungnahme ST 2098 sorgt für Unverständnis. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen sowie das im Innenstadtbereich per Sondernutzungserlaubnis getroffene Einvernehmen alsbald auf den Frankfurter Westen umzusetzen: - Auch der Frankfurter Westen verfügt über stark vom Fußverkehr frequentierte Bereiche und Passagen (z. B. Fußgängerzonen, Mainpassage, Bahnhöfe, Haltepunkte etc.), die es aufgrund immer wieder eintretender Gefahrensituationen notwendig machen, diese einvernehmlichen getroffenen Regelungen (100 Metergrenze-Sammelstationen) auch hier umzusetzen. Weshalb hält der Magistrat die Einführung nur im Innenstadtbereich für notwendig? - Wieso steht (unter Einbeziehung der zuvor genannten Frage bei gleicher Bedürfnislage) im Frankfurter Westen die Errichtung von Sammelpunkten zur Unterbindung des Wildabstellens von Scootern dem "Free-Floating-Konzept" entgegen? - Weshalb ist es im Gegensatz zum Frankfurter Westen im Innenstadtbereich planerisch leistbar, Abstellflächen zu schaffen?

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3004 2022 Die Vorlage OF 618/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Linke FDP Bff Und Fraktionslos