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Frankfurter Westen: Wildes Abstellen von E-Scootern "Bevorzugung der Innenstadt gegenüber dem Frankfurter Westen?"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und 3.: In der Stellungnahme des Magistrats ST 2098 vom 16.09.2022 wird dargestellt, dass zunächst in der Innenstadt sowie im Bahnhofsviertel E-Scooter-Abstellflächen ausgewiesen werden und der Magistrat danach über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Somit wurde die Einrichtung von Abstellflächen im Frankfurter Westen nicht vollständig abgelehnt. Natürlich sind auch im Frankfurter Westen viele zu Fuß Gehende unterwegs, die es zu schützen gilt. Deutlich mehr sind es allerdings in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel. Mit den verfügbaren Ressourcen können nicht mehrere Bereiche gleichzeitig untersucht werden, um E-Scooter-Abstellflächen zu identifizieren, die dann angeordnet und sukzessive umgesetzt werden müssen. Zu
  2. Das Free-Floating-Konzept sieht vor, dass E-Scooter an jeder Stelle abgestellt und ausgeliehen werden können. Das macht den Reiz und den Nutzen dieser Verkehrsmittel aus. Diese Flexibilität (um zum Beispiel bis vor die Haustür oder Bürotür fahren zu können) ist mit festen Abstellplätzen nicht mehr gegeben, da dann im Umkreis von 100 Metern um die Abstellplätze die Miete nicht mehr beendet werden kann. Dadurch verlängern sich die Fußwege und der E-Scooter, als Verkehrsmittel der Mikromobilität, verliert an Attraktivität.