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Goldstein: Spielplatz Alfred-Kiefer-Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2030 Betreff: Goldstein: Spielplatz Alfred-Kiefer-Weg Zu den Fragen des Ortsbeirates wird folgendermaßen Stellung bezogen: Zu 1: Nach aktuellem Sachstand wird die Instandsetzung 18.000,- € kosten. Zu 2: Das große, zentrale Kombispielgerät unterlag/unterliegt der Holzzersetzung. Es kann nicht mehr sicher betreten bzw. bespielt werden und musste daher umzäunt werden. Zu 3: Während der Spielsaison wird von den eigenen Mitarbeitern wöchentlich eine Sichtkontrolle durchgeführt. Während der Wintersaison findet diese alle zwei Wochen statt. Zusätzlich wird quartalsweise eine operative Kontrolle durchgeführt, die eingehender ist und z. B. im Boden verankerte Holzteile überprüft. Darüber hinaus wird von externen Dienstleistern eine jährliche Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Spielplatzkontrolleure sind mit Handwerkszeug ausgestattet und beheben kleinere Mängel sofort. Auch kleinere Reparaturen werden von der amtsinternen Schreinerei zeitnah durchgeführt. Schwieriger wird es dann, wenn Reparaturen nicht mehr in Eigenregie durchgeführt werden können und externe Dienstleister oder die herstellenden Firmen beauftragt werden müssen. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Standardgerät, sondern um eine Sonderfertigung, die aufwändiger in der Handhabung ist. Zu 4: Für die Haushaltsjahre 2019-2021 stehen dem Westbezirk, der auch noch Teile vom Ortsbeirat 2 und 7 abdeckt, jährlich 261.000,- € für die Spielplätze zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sind die externen Kontrollen, die Reparaturen, die Sicherung durch Bauzäune, das erforderliche Material und Werkzeug, das Fallschutzmaterial, die Reinigung und der Austausch des Spielsandes sowie Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Die sicherheitsrelevanten Angelegenheiten werden prinzipiell durchgeführt. Alles Weitere wird nach Priorität im Rahmen der allgemeinen Kostendeckung bewertet und abgearbeitet. Zu 5: Für diese Tätigkeiten reichen die Kapazitäten des verfügbaren Personals nicht aus. Mittel für eine externe Dienstleistung können absehbar nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu 6: Beabsichtigt ist, die Herstellerfirma zum Jahresende 2019 mit den Reparaturen zu beauftragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4865 Antrag vom 12.11.2019, OF 1188/6 Etatanregung vom 21.01.2020, EA 100