Goldstein: Spielplatz Alfred-Kiefer-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2030 Betreff: Goldstein: Spielplatz
Alfred-Kiefer-Weg Zu den Fragen des Ortsbeirates wird
folgendermaßen Stellung bezogen: Zu 1: Nach aktuellem Sachstand wird die
Instandsetzung 18.000,- € kosten. Zu 2: Das große, zentrale Kombispielgerät
unterlag/unterliegt der Holzzersetzung. Es kann nicht mehr sicher betreten bzw.
bespielt werden und musste daher umzäunt werden. Zu 3: Während der Spielsaison wird von den eigenen
Mitarbeitern wöchentlich eine Sichtkontrolle durchgeführt. Während der
Wintersaison findet diese alle zwei Wochen statt. Zusätzlich wird quartalsweise
eine operative Kontrolle durchgeführt, die eingehender ist und z. B. im Boden
verankerte Holzteile überprüft. Darüber hinaus wird von externen Dienstleistern
eine jährliche Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Spielplatzkontrolleure sind mit Handwerkszeug
ausgestattet und beheben kleinere Mängel sofort. Auch kleinere Reparaturen
werden von der amtsinternen Schreinerei zeitnah durchgeführt. Schwieriger wird es dann, wenn
Reparaturen nicht mehr in Eigenregie durchgeführt werden können und externe
Dienstleister oder die herstellenden Firmen beauftragt werden müssen. Im vorliegenden Fall handelt es sich
nicht um ein Standardgerät, sondern um eine Sonderfertigung, die aufwändiger in
der Handhabung ist. Zu 4: Für die Haushaltsjahre 2019-2021 stehen dem
Westbezirk, der auch noch Teile vom Ortsbeirat 2 und 7 abdeckt, jährlich
261.000,- € für die Spielplätze zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sind die
externen Kontrollen, die Reparaturen, die Sicherung durch Bauzäune, das
erforderliche Material und Werkzeug, das Fallschutzmaterial, die Reinigung und
der Austausch des Spielsandes sowie Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Die sicherheitsrelevanten
Angelegenheiten werden prinzipiell durchgeführt. Alles Weitere wird nach
Priorität im Rahmen der allgemeinen Kostendeckung bewertet und
abgearbeitet. Zu 5: Für diese Tätigkeiten reichen
die Kapazitäten des verfügbaren Personals nicht aus. Mittel für eine externe
Dienstleistung können absehbar nicht zur Verfügung gestellt werden. Zu 6: Beabsichtigt ist, die Herstellerfirma zum
Jahresende 2019 mit den Reparaturen zu beauftragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4865
Antrag vom
12.11.2019, OF
1188/6
Etatanregung vom 21.01.2020, EA 100