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Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausschließlich zum Zweck der planungsrechtlichen Sicherung von Erschließungsanlagen ist im Hinblick auf den § 125 BauGB nicht erforderlich. Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB können Erschließungsanlagen auch dann gebaut werden, wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt und sie den in § 1 Abs. 4 - 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Der Magistrat hat entlang der westlichen Gelastraße bisher rund 80% der für den Gehweg erforderlichen Flächen erworben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473

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