Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks
Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Die Aufstellung
eines Bebauungsplanes ausschließlich zum Zweck der planungsrechtlichen
Sicherung von Erschließungsanlagen ist im Hinblick auf den § 125 BauGB nicht
erforderlich. Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB können Erschließungsanlagen auch dann
gebaut werden, wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt und sie den in § 1 Abs. 4
- 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Der Magistrat hat entlang der westlichen Gelastraße
bisher rund 80% der für den Gehweg erforderlichen Flächen erworben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.03.2019, OA 382
Antrag vom
19.01.2024, OF
547/11
Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063
Antrag vom
24.05.2024, OF
629/11
Anregung vom 24.06.2024, OA 473