Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016
Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausschließlich zum Zweck der planungsrechtlichen Sicherung von Erschließungsanlagen ist im Hinblick auf den § 125 BauGB nicht erforderlich. Gemäß § 125 Abs. 2 BauGB können Erschließungsanlagen auch dann gebaut werden, wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt und sie den in § 1 Abs. 4 - 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Der Magistrat hat entlang der westlichen Gelastraße bisher rund 80% der für den Gehweg erforderlichen Flächen erworben.