Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA (Seckbach)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B
381 Betreff: Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA
(Seckbach) Derzeit ist in der Gelastraße
zwischen der Flinschstraße und dem Sausee lediglich ein südlich der Fahrbahn
gelegener, einseitiger Gehweg ab Flinschstraße bis zur Hs.-Nr. 48 (DEKRA)
vorhanden. In der Anregung OM 2724 vom 26.04.2004 hat der Ortsbeirat 11 den
Magistrat gebeten, den fehlenden Gehweg zwischen der Hs.-Nr. 48 und
dem Sausee einzurichten. Aus Sicht des OBR ist die Ergänzung des Gehweges im o.
g. Teilstück aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Der Magistrat hat hierzu eine Planung erarbeitet, die
für den Abschnitt ab Hs.-Nr. 48 bis zu der Straße "Am Büttelstück" eine
Fahrbahnquerschnittsbreite von 5,50 m vorsieht. Nördlich der Fahrbahn ist ein
0,50 m breites Bankett und südlich der Fahrbahn ein 2,00 m breiter Gehweg
vorgesehen. Der Straßenraum hat damit eine Gesamtbreite von 8,00 m und ist
dadurch breiter als der derzeit im städtischen Besitz befindliche Korridor von
5,50 - 7,50 m. In der Planung wird der nördliche Rand des Korridors beibehalten
und der Straßenraum nach Süden hin entwickelt. Dement-sprechend sind die
benötigten Flächen südlich des Korridors zu erwerben. Der Einmündungsbereich
der Straße "Am Büttelstück" und der südlich der Fahrbahn ge-legene Bereich am
Sausee wird als Gehweg ausgebildet und durch Poller zur Fahrbahn hin
abgesichert. Die Entwässerung im beplanten Bereich erfolgt heute über
Versickerung in die beidseitig der Fahrbahn gelegenen Bankette. Da diese
Bankette zum großen Teil entfallen, muss die Entwässerung über einen Kanal
sichergestellt werden. Nach einer groben Schätzung addieren sich die Kosten
(brutto) für die bau-liche Umsetzung der geplanten Umgestaltung auf ca. 300.000
€. Ein Termin für die Umsetzung der
Maßnahme kann derzeit nicht genannt werden, denn es stehen hierfür keine Mittel
im Haushalt zur Verfügung, und es besteht kein Planungsrecht für die Maßnahme.
Der Magistrat weist auch darauf hin, dass der beplante Bereich in einem
Landschaftsschutzgebiet liegt und wie oben beschrieben nicht alle benötigten
Flächen im städtischen Besitz sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
02.10.2018, OF
425/11
Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039
Antrag vom
28.02.2019, OF
531/11
Anregung vom 25.03.2019, OA 382
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2021, V 165
Antrag vom
19.01.2024, OF
547/11
Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 18.05.2005 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR
11 am 27.06.2005, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Zurückweisung)
43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 30.06.2005,
TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Kenntnis) 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.07.2005, TO I, TOP 37
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Beschlussausfertigung(en): § 9549, 42. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 05.07.2005 Aktenzeichen: 66 0