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Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA (Seckbach)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Betreff: Fehlender Gehweg ab Flinschstraße/DEKRA (Seckbach) Derzeit ist in der Gelastraße zwischen der Flinschstraße und dem Sausee lediglich ein südlich der Fahrbahn gelegener, einseitiger Gehweg ab Flinschstraße bis zur Hs.-Nr. 48 (DEKRA) vorhanden. In der Anregung OM 2724 vom 26.04.2004 hat der Ortsbeirat 11 den Magistrat gebeten, den fehlenden Gehweg zwischen der Hs.-Nr. 48 und dem Sausee einzurichten. Aus Sicht des OBR ist die Ergänzung des Gehweges im o. g. Teilstück aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Der Magistrat hat hierzu eine Planung erarbeitet, die für den Abschnitt ab Hs.-Nr. 48 bis zu der Straße "Am Büttelstück" eine Fahrbahnquerschnittsbreite von 5,50 m vorsieht. Nördlich der Fahrbahn ist ein 0,50 m breites Bankett und südlich der Fahrbahn ein 2,00 m breiter Gehweg vorgesehen. Der Straßenraum hat damit eine Gesamtbreite von 8,00 m und ist dadurch breiter als der derzeit im städtischen Besitz befindliche Korridor von 5,50 - 7,50 m. In der Planung wird der nördliche Rand des Korridors beibehalten und der Straßenraum nach Süden hin entwickelt. Dement-sprechend sind die benötigten Flächen südlich des Korridors zu erwerben. Der Einmündungsbereich der Straße "Am Büttelstück" und der südlich der Fahrbahn ge-legene Bereich am Sausee wird als Gehweg ausgebildet und durch Poller zur Fahrbahn hin abgesichert. Die Entwässerung im beplanten Bereich erfolgt heute über Versickerung in die beidseitig der Fahrbahn gelegenen Bankette. Da diese Bankette zum großen Teil entfallen, muss die Entwässerung über einen Kanal sichergestellt werden. Nach einer groben Schätzung addieren sich die Kosten (brutto) für die bau-liche Umsetzung der geplanten Umgestaltung auf ca. 300.000 €. Ein Termin für die Umsetzung der Maßnahme kann derzeit nicht genannt werden, denn es stehen hierfür keine Mittel im Haushalt zur Verfügung, und es besteht kein Planungsrecht für die Maßnahme. Der Magistrat weist auch darauf hin, dass der beplante Bereich in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und wie oben beschrieben nicht alle benötigten Flächen im städtischen Besitz sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 18.05.2005 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2005, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 30.06.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2005, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Beschlussausfertigung(en): § 9549, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.07.2005 Aktenzeichen: 66 0

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