a) Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen b) Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen - nächster Versuch c) Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen - 3. Versuch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
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Betreff: a)
Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen b) Haltestellenbereiche
deutlich sichtbar machen - nächster Versuch c) Haltestellenbereiche
deutlich sichtbar machen - 3. Versuch Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert die
erhebliche zeitliche Verzögerung, die bis zur abschließenden Stellungnahme
eingetreten ist. Die Verzögerung ist auf den doch erheblichen Abstimmungsbedarf
innerhalb der Fachverwaltung zurück zu führen, der erst im Spätsommer 2015
abgeschlossen werden konnte. Der Magistrat bittet sein Versäumnis zu
entschuldigen, dass eine zwischenzeitliche Unterrichtung des Ortsbeirats
unterblieben ist. Zu dem
Anliegen des Ortsbeirats selbst: Die sich in der Mitte der Mainzer Landstraße
befindenden Straßenbahnhaltstellen an der Wickerer Straße, der Rebstöcker
Straße und der Speyerer Straße sind jeweils mit zusätzlichen
Lichtsignalanlagen, sogenannten Zeitinseln, ausgestattet. Die Signalgeber am
rechten Fahrbahnrand und über der Fahrbahn wurden mit extragroßen Signalgebern
mit einem Durchmesser von 300 mm ausgestattet. Damit entspricht die Sicherung
der Haltestellen grundsätzlich den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung.
Zwar wurden bedauerlicherweise in
den Jahren 2012 bis 2014 - für 2015 liegen noch keine Daten vor- drei Personen
durch Kraftfahrzeuge im Haltestellenbereich jeweils leicht verletzt, gleichwohl
sind die Haltstellen jedoch nicht als Unfallschwerpunkte zu bezeichnen. Der Magistrat wird zur besseren
Sichtbarkeit der Haltstellen die Haltlinien für den motorisierten Verkehr,
soweit noch nicht geschehen, nachmarkieren und gegebenenfalls eingeschränkte
Sichtbeziehungen durch einen sensiblen, den Alleecharakter nicht
beeinträchtigenden, Rückschnitt des Baumbestands verbessern. Ebenfalls ist
vorgesehen, die sich in Straßenmitte befindenden Haltestellen jeweils durch
einen Ausleger über der Fahrbahn mit dem Verkehrszeichen VZ 224 StVO noch
deutlich sichtbarer zu machen. Hinsichtlich weiterer Verbesserungen im Sinne der
Intentionen des Ortsbeirats ist der Entscheidungsprozess noch nicht
abgeschlossen. Der Magistrat bittet deshalb um Verständnis, dass eine finale
Stellungnahme leider noch nicht möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2013, OM 2172
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3804
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4816