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Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 302/1 vom 27.04.2013 Betreff: Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Bereich einer Straßenbahnhaltestelle in der Straßenmitte (Beispiel Mainzer Landstraße mit den Haltestellen Wickerer Straße, Rebstöcker Straße oder Speyerer Straße) deutlicher zu kennzeichnen. Für Autofahrer ist eine Straßenbahnhaltestelle, die sich in der Mitte der Straße befindet, oft schlecht zu erkennen und Pförtnerampeln werden leicht übersehen. Als Beispiele für eine solche Maßnahme, die Autofahrer deutlich auf die notwendige erhöhte Aufmerksamkeit hinweist, könnten Piktogramme oder ein Fahrbahnbelag in einer anderen Farbe dienen. Ein allgemeiner Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist hier nicht angefragt, da wenig hilfreich. Begründung: Es kommt immer wieder zu Behinderungen oder sogar zu Gefährdungen von Fahrgästen durch Autofahrer, die einen Haltestellenbereich nicht oder erst sehr spät erkennen. Eine deutliche optische Hervorhebung des Haltestellenbereichs kann die Gefährdung der Menschen, die zum Einsteigen in die Bahn zwei Fahrspuren einer Ausfallstraße queren müssen, deutlich verringern. Es kann nicht sein, dass im Zweifelsfall erst reagiert wird, wenn durch einen Unfall ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1633 Antrag vom 04.01.2015, OF 566/1 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3804 Antrag vom 23.11.2015, OF 693/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4816 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 199 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 990 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 95 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.