Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM
2172 entstanden aus
Vorlage: OF 302/1 vom
27.04.2013 Betreff: Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen
Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Bereich einer
Straßenbahnhaltestelle in der Straßenmitte (Beispiel Mainzer Landstraße mit den
Haltestellen Wickerer Straße, Rebstöcker Straße oder Speyerer Straße)
deutlicher zu kennzeichnen. Für Autofahrer ist eine Straßenbahnhaltestelle, die
sich in der Mitte der Straße befindet, oft schlecht zu erkennen und
Pförtnerampeln werden leicht übersehen. Als Beispiele für eine solche Maßnahme,
die Autofahrer deutlich auf die notwendige erhöhte Aufmerksamkeit hinweist,
könnten Piktogramme oder ein Fahrbahnbelag in einer anderen Farbe dienen. Ein
allgemeiner Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung ist hier nicht angefragt, da
wenig hilfreich. Begründung: Es kommt immer wieder zu Behinderungen oder sogar zu
Gefährdungen von Fahrgästen durch Autofahrer, die einen Haltestellenbereich
nicht oder erst sehr spät erkennen. Eine deutliche optische Hervorhebung des
Haltestellenbereichs kann die Gefährdung der Menschen, die zum Einsteigen in
die Bahn zwei Fahrspuren einer Ausfallstraße queren müssen, deutlich
verringern. Es kann nicht sein, dass im Zweifelsfall erst reagiert wird, wenn
durch einen Unfall ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1471
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1633
Antrag vom
04.01.2015, OF
566/1
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3804
Antrag vom
23.11.2015, OF
693/1
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4816
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 199
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.07.2016, ST 990
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 95 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1
am 24.09.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.