Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen - nächster Versuch
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM
3804 entstanden aus
Vorlage: OF 566/1 vom
04.01.2015 Betreff: Haltestellenbereiche deutlich sichtbar
machen - nächster Versuch Vorgang: OM 2172/13 OBR 1; ST 1471/13 Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung
vom 14.05.2013, OM 2172, gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche
Möglichkeiten bestehen, den Bereich einer Straßenbahnhaltestelle in der
Straßenmitte (Beispiel Mainzer Landstraße mit den Haltestellen Wickerer Straße,
Rebstöcker Straße oder Speyerer Straße) deutlicher zu kennzeichnen. Mit seiner Stellungnahme vom 04.10.2013,
ST 1471, hat der Magistrat bedauert, keine fristgerechte Antwort geben zu
können. Seit der Anregung sind nun fast zwei
Jahre vergangen und der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Anregung an den Magistrat vom
14.05.2013, OM 2172, gestellte Prüfungs- und Berichtsaufgabe dringend zu
erledigen und 2. zu erklären,
warum dieser Anregung bis heute unerledigt ist, zumal sich die angesprochene
Problematik auch an anderen Straßena bschnitten im
Stadtgebiet findet. Begründung: Es ist der Eindruck entstanden, dass der Magistrat
diesen Antrag auf "prüfen und berichten" vergessen hat. Die problematische
Verkehrssituation besteht immer noch. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2013, OM 2172
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1471
Antrag vom
23.11.2015, OF
693/1
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4816
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 199
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.07.2016, ST 990
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 95 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1
am 30.06.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1
am 06.10.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 03.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3