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Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen - nächster Versuch

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3804 entstanden aus Vorlage: OF 566/1 vom 04.01.2015 Betreff: Haltestellenbereiche deutlich sichtbar machen - nächster Versuch Vorgang: OM 2172/13 OBR 1; ST 1471/13 Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 14.05.2013, OM 2172, gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Bereich einer Straßenbahnhaltestelle in der Straßenmitte (Beispiel Mainzer Landstraße mit den Haltestellen Wickerer Straße, Rebstöcker Straße oder Speyerer Straße) deutlicher zu kennzeichnen. Mit seiner Stellungnahme vom 04.10.2013, ST 1471, hat der Magistrat bedauert, keine fristgerechte Antwort geben zu können. Seit der Anregung sind nun fast zwei Jahre vergangen und der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2172, gestellte Prüfungs- und Berichtsaufgabe dringend zu erledigen und 2. zu erklären, warum dieser Anregung bis heute unerledigt ist, zumal sich die angesprochene Problematik auch an anderen Straßena bschnitten im Stadtgebiet findet. Begründung: Es ist der Eindruck entstanden, dass der Magistrat diesen Antrag auf "prüfen und berichten" vergessen hat. Die problematische Verkehrssituation besteht immer noch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2172 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1471 Antrag vom 23.11.2015, OF 693/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4816 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 199 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 990 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 95 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3