Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Betreff: Errichtung einer Hundeauslauffläche im
Seehofpark II Eine Hundeauslauffläche kann der
Magistrat süd-östlich des Parks (siehe Anlage) bereitstellen. Diese wird durch
die vorhandenen Wege eingegrenzt und entspricht einer Größe von etwa 0,45 ha.
Durch eine Beschilderung der Fläche, welche dessen Nutzung ausweist, ist eine
eindeutige Erkennbarkeit als Hundeauslauffläche garantiert. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bereich für eine
Hundespielwiese zwischen Reversbrunnenweg und Bolzplatz ist aufgrund von
Nutzungskonflikten, aber auch aus gestalterischen Gründen nicht möglich.
Eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen sieht die
Frankfurter Grünanlagensatzung nicht vor. Aus diesem Grund lehnt der Magistrat
eine solche Vorrichtung ab. Damit die vom Magistrat vorgeschlagene
Hundeauslauffläche als solche ausgewiesen werden kann, ist hierfür ein
förmlicher Ortsbeiratsbeschluss erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331
Antrag vom
20.02.2018, OF
784/5
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924
Antrag vom
20.06.2019, OF
1316/5
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994
Antrag vom
30.07.2021, OF
143/5
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775