Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196
Betreff: Errichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Eine Hundeauslauffläche kann der Magistrat süd-östlich des Parks (siehe Anlage) bereitstellen. Diese wird durch die vorhandenen Wege eingegrenzt und entspricht einer Größe von etwa 0,45 ha. Durch eine Beschilderung der Fläche, welche dessen Nutzung ausweist, ist eine eindeutige Erkennbarkeit als Hundeauslauffläche garantiert. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bereich für eine Hundespielwiese zwischen Reversbrunnenweg und Bolzplatz ist aufgrund von Nutzungskonflikten, aber auch aus gestalterischen Gründen nicht möglich. Eine Einzäunung von Hundeauslaufflächen sieht die Frankfurter Grünanlagensatzung nicht vor. Aus diesem Grund lehnt der Magistrat eine solche Vorrichtung ab. Damit die vom Magistrat vorgeschlagene Hundeauslauffläche als solche ausgewiesen werden kann, ist hierfür ein förmlicher Ortsbeiratsbeschluss erforderlich.