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Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Güntherburghöfe

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1932 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Güntherburghöfe Der Magistrat ist dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §1053 vom 23.2.2017, M83, gefolgt und hat gemäß Beschluss den Ortsbeirat und die Bevölkerung über die Untersuchungen und Planungsprozesse regelmäßig unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung wurde über Bürgerdialogverfahren im Rahmen des für den Bebauungsplan Nr. 880 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wahrgenommen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens fanden zwei öffentliche Veranstaltungen als Bürgerdialoge statt, der erste am 23. Juni 2017, der zweite am 30. September 2017. Zu beiden Terminen hatten die interessierte Öffentlichkeit und der Ortsbeirat die Möglichkeit, frühzeitig Ideen, Anregungen und Kritik in den Planungsprozess einzubringen. Dieses Format fand erstmals im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens statt und nahm so die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) zum Bebauungsplanverfahren zu einem sehr frühen Zeitpunkt wahr. Über diese Vorgehensweise flossen wegweisende Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit in das Wettbewerbsergebnis ein. Der Siegerentwurf von tobeStadt bildet nunmehr eine fundierte und weitreichende Grundlage für die Festlegungen und Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans. Ferner hat der Magistrat über alle weiterführenden Schritte, die für die Vorbereitung des Bebauungsplans notwendig sind, die Öffentlichkeit informiert, durch Veröffentlichung in den üblichen Medien und/oder über direkte Ansprache. Der Magistrat ist zurzeit dabei, die Vorgaben des Beschlusses und die damit gesetzten Forderungen an die Gebietsentwicklung planungsrechtlich umzusetzen. Hierzu gehören selbstverständlich auch die Themenfelder Soziale Mischung/geförderter Wohnungsbau, Erstellung eines an die Lage angepasstes Verkehrskonzepts, größtmöglicher Erhalt von vorhandenen wertvollen Baumbeständen, Sicherung von Grünflächen, Berücksichtigung des Stadtklimas unter Beibehaltung der Kaltluftschneisen sowie weiterer Parameter wie zusätzliche ökologische Aspekte (hybride Dachsysteme, größtmöglicher Bodenanschluss etc.) und Schulstandorte bzw. Infrastruktureinrichtungen. Zu diesen Themenfelder greift der Magistrat die aus dem Wettbewerbsverfahren vorliegenden konzeptionellen Ansätze auf und entwickelt sie gemäß der Beschlusslage weiter. Analog der Beschlusslage berichtet der Magistrat regelmäßig über das weitere Verfahren und wird im nächsten Schritt, sobald die Grundlagenarbeit für den Bebauungsplan abgeschlossen ist, vor der öffentlichen Auslage des Bebauungsplans die Inhalte und planerischen Überlegungen zum Bebauungsplan und seine Festsetzungen in einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen. Diese Veranstaltung wird frühestens im ersten Quartal des Jahres 2020 stattfinden können. Zuvor beabsichtigt der Magistrat zu Themen wie Konzeptvergabe an Gemeinschaftliche und Genossenschaftliche Gruppen, Gestaltung und Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen und halböffentlichen Grünräume, der Gestaltung des Quartiersplatzes, Beteiligungsformate anzubieten. Diese Beteiligungsverfahren werden rechtzeitig bekannt gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4734 Antrag vom 04.03.2020, OF 841/3 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092

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