Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Güntherburghöfe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST
1932 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirats und der
Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers
Güntherburghöfe Der Magistrat ist dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung §1053 vom 23.2.2017, M83, gefolgt und hat gemäß
Beschluss den Ortsbeirat und die Bevölkerung über die Untersuchungen und
Planungsprozesse regelmäßig unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen
der Bauleitplanung wurde über Bürgerdialogverfahren im Rahmen des für den
Bebauungsplan Nr. 880 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs
wahrgenommen. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens fanden zwei öffentliche
Veranstaltungen als Bürgerdialoge statt, der erste am 23. Juni 2017, der zweite
am 30. September 2017. Zu beiden Terminen hatten die interessierte
Öffentlichkeit und der Ortsbeirat die Möglichkeit, frühzeitig Ideen, Anregungen
und Kritik in den Planungsprozess einzubringen. Dieses Format fand erstmals im
Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens statt und nahm so die gesetzlich
vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) zum
Bebauungsplanverfahren zu einem sehr frühen Zeitpunkt wahr. Über diese Vorgehensweise flossen
wegweisende Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit in das Wettbewerbsergebnis
ein. Der Siegerentwurf von tobeStadt bildet nunmehr eine fundierte und
weitreichende Grundlage für die Festlegungen und Festsetzungen des künftigen
Bebauungsplans. Ferner hat der Magistrat über alle weiterführenden Schritte,
die für die Vorbereitung des Bebauungsplans notwendig sind, die Öffentlichkeit
informiert, durch Veröffentlichung in den üblichen Medien und/oder über direkte
Ansprache. Der Magistrat ist
zurzeit dabei, die Vorgaben des Beschlusses und die damit gesetzten Forderungen
an die Gebietsentwicklung planungsrechtlich umzusetzen. Hierzu gehören
selbstverständlich auch die Themenfelder Soziale Mischung/geförderter
Wohnungsbau, Erstellung eines an die Lage angepasstes Verkehrskonzepts,
größtmöglicher Erhalt von vorhandenen wertvollen Baumbeständen, Sicherung von
Grünflächen, Berücksichtigung des Stadtklimas unter Beibehaltung der
Kaltluftschneisen sowie weiterer Parameter wie zusätzliche ökologische Aspekte
(hybride Dachsysteme, größtmöglicher Bodenanschluss etc.) und Schulstandorte
bzw. Infrastruktureinrichtungen. Zu diesen Themenfelder greift der Magistrat
die aus dem Wettbewerbsverfahren vorliegenden konzeptionellen Ansätze auf und
entwickelt sie gemäß der Beschlusslage weiter. Analog der Beschlusslage berichtet der Magistrat
regelmäßig über das weitere Verfahren und wird im nächsten Schritt, sobald die
Grundlagenarbeit für den Bebauungsplan abgeschlossen ist, vor der öffentlichen
Auslage des Bebauungsplans die Inhalte und planerischen Überlegungen zum
Bebauungsplan und seine Festsetzungen in einer öffentlichen Veranstaltung
vorstellen. Diese Veranstaltung wird frühestens im ersten Quartal des Jahres
2020 stattfinden können. Zuvor beabsichtigt der Magistrat zu Themen wie
Konzeptvergabe an Gemeinschaftliche und Genossenschaftliche Gruppen, Gestaltung
und Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen und halböffentlichen Grünräume, der
Gestaltung des Quartiersplatzes, Beteiligungsformate anzubieten. Diese
Beteiligungsverfahren werden rechtzeitig bekannt gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4734
Antrag vom
04.03.2020, OF
841/3
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092