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Beteiligung des Ortsbeirats und der Bürgerschaft am weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung des Stadtquartiers Günthersburghöfe (II)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat berichtet zu den planerischen Entwicklungen beim Projekt Günthersburghöfe gemäß der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053) in regelmäßigen Abständen zum aktuellen Stand der Ergebnisse von Planungen und Untersuchungen, zuletzt am 27.04.2020 (B 209 / 2020). Darüber hinaus wurde wie in der ST 1932 vom 07.10.2019 berichtet, das städtebauliche Konzept vertieft und detailliert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - erarbeitet mit dem Ziel, den Bebauungsplanentwurf in den Beschlussgang zum Offenlagebeschluß zu geben. Die Themen der erneut gewünschten Beteiligungsformate in Form von Workshops sind Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gewesen und als solche umfassend in die Erarbeitung der städtebaulichen Figur eingeflossen. Der Magistrat wird den Bebauungsplanentwurf und die damit verbundenen Konzeptansätze gemäß der Beschlusslage vom 23.02.2017 im Zuge des Beschlussganges im Ortsbeirat vorstellen. Diese Präsentation im Ortsbeirat wird der Vorstellung und Erläuterung der Planungsergebnisse zum Bebauungsplan dienen. Im Zuge der Öffentlichen Auslegung können weitere Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan eingebracht werden. Aufgrund der allgemeinen Situation hat sich die Zeitplanung des Projektes insgesamt verschoben, so dass vor der Sommerpause 2020 keine Veranstaltungen mehr stattfinden konnten. Zu der Thematik: "öffentliche Grünräume" ist direkt nach der Sommerpause ein "Vierter Runder Tisch" vorgesehen, in dem die derzeitigen Planungsüberlegungen vorgestellt und die Teilnehmer um ihre Beteiligung und Abstimmung gebeten werden. Beteiligungsformate zu den Themenfeldern Quartiersplatz und ökologische Bauweise setzen eine planungsrechtliche Grundlage voraus. Diese liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt - ohne einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplanentwurf - noch nicht vor. Diesbezügliche Veranstaltungen werden selbstverständlich stadtfinden, wenn der Bebauungsplan die dafür erforderliche Verfahrensreife hat. Mit der Stellungnahme ST 1932 vom 07.10.2019 wurde hierzu bereits ausführlich berichtet und auf mögliche kommende Beteiligungsverfahren hingewiesen.