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Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Zu dem angesprochenen Neubaugebiet Bonames-Ost fanden im Laufe des Jahres 2015 an vier Abenden Gespräche mit Vertretern aus dem Stadtteil und den betroffenen Ortsbeiräten statt. Diese Gespräche dienten der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts das dem entsprechenden Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" zugrunde liegen soll. Die Stellungnahme beschränkt sich auf die Änderungen aus dem Überarbeitungsprozess, die sich in Bezug auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 01.11.2013, OA 437 bzw. den Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 ergeben haben. Zu Punkt 1 der OA 437: "Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, (...) die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben." Das bis zum Oktober 2015 überarbeitete städtebauliche Konzept sieht nun eine maximale Anzahl von 1.580 Wohneinheiten vor. Dabei sind bereits alle bauordnungsrechtlich möglichen Dachausbauten berücksichtigt. In weiten Teilen des Bebauungsplans sind Festsetzungen vorgesehen, die die sonst generell möglichen Dach- bzw. Staffelgeschosse ausschließen werden. Zu Punkt 2 der OA 437: "...zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben." Es ist davon auszugehen, dass für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Baugebiet Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes notwendig werden, wobei die Minimierung von Eingriffen, wie die Festsetzung ausgleichender Maßnahmen im Plangebiet, wesentliches Ziel der Planung sind. Die Größe und die Anforderungen an die externen Maßnahmen können erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt werden und ein entsprechendes Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet werden. Eine Prüfung der Belange der Landwirtschaft ist im Zuge des weiteren Verfahrens zu berücksichtigen. Zu Punkt 3 der OA 437: "... zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben." Die Planung der Grundschule ergibt sich aus dem durch das Baugebiet selbst resultierenden Bedarf. Eine Konkurrenz oder Gefährdung benachbarter Grundschulstandorte durch eine Konzentration am neuen Standort entsteht dadurch nicht. Zusätzlich wird im Baugebiet ein Standort für ein Gymnasium vorgesehen, um den Bedarf an Plätzen an weiterführenden Schulen im Frankfurter Norden abzudecken. Zu Punkt 4 der OA 437: "...die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht." Es liegt kein neuer Sachverhalt vor. Zu Punkt 5 der OA 437: "...zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist." Die Berechnung des Verkehrsaufkommens wurde bislang auf der Grundlage von 2.000 Wohneinheiten vorgenommen. Im Hinblick auf die Reduzierung auf 1.580 Wohneinheiten und die Einbeziehung eines Standortes für ein Gymnasium wird eine neue Berechnung erstellt werden. Zu Punkt 6 der OA 437: "...an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle .Am Eschbachtal' ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen." Aufgrund der weiterführenden Schule wird für die Buserschließung erneut geprüft werden, ob eine Haltestelle an der U-Bahnhaltestelle mit einer Linienführung durch das Gebiet oder an der Ortsrandstraße sinnvoll ist. Anstelle der bisher 20 vorgesehenen Parkplätze an der Ortsrandstraße im Bereich des Bahnübergangs werden nun 40 Stellplätze eingeplant. Ein darüber hinaus gehendes Angebot für ein über die Stadtgrenze hinausreichendes Einzugsgebiet wird nicht angestrebt. Zu Punkt 7 der OA 437: "...im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann." Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 erläutert, gibt es von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach wie vor keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516, so dass eine entsprechende Festsetzung aktuell nicht angebracht ist. Ein Polizeirevier wird in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise und in den geplanten Mischgebieten generell zulässig sein, so dass bei entsprechendem Bedarf später die Genehmigungsfähigkeit für ein Polizeirevier grundsätzlich gegeben sein wird. Zu Punkt 8 der OA 437: "...den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder‐Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von .Kunst am Bau' zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, ist zu sichern." Es liegt kein neuer Sachverhalt vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 594