Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg -
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
18
Betreff: Bebauungsplan Nr.
516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Zu dem angesprochenen Neubaugebiet
Bonames-Ost fanden im Laufe des Jahres 2015 an vier Abenden Gespräche mit
Vertretern aus dem Stadtteil und den betroffenen Ortsbeiräten statt. Diese
Gespräche dienten der Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts das dem
entsprechenden Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"
zugrunde liegen soll. Die Stellungnahme beschränkt sich auf die Änderungen aus
dem Überarbeitungsprozess, die sich in Bezug auf die Anregung des Ortsbeirats
15 vom 01.11.2013, OA 437 bzw. den Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464
ergeben haben. Zu Punkt 1 der OA 437: "Der Magistrat wird in
Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, (...) die Anzahl der geplanten
Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998
angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die
maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen
Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans
festzuschreiben."
Das bis zum Oktober 2015
überarbeitete städtebauliche Konzept sieht nun eine maximale Anzahl von 1.580
Wohneinheiten vor. Dabei sind bereits alle bauordnungsrechtlich möglichen
Dachausbauten berücksichtigt. In weiten Teilen des Bebauungsplans sind
Festsetzungen vorgesehen, die die sonst generell möglichen Dach- bzw.
Staffelgeschosse ausschließen werden. Zu Punkt 2 der OA 437: "...zu berichten, ob und wo
Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen
sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu
geben." Es ist davon auszugehen, dass für
Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Baugebiet Flächen und Maßnahmen zum
Ausgleich außerhalb des Plangebietes notwendig werden, wobei die Minimierung
von Eingriffen, wie die Festsetzung ausgleichender Maßnahmen im Plangebiet,
wesentliches Ziel der Planung sind. Die Größe und die Anforderungen an die
externen Maßnahmen können erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt
werden und ein entsprechendes Ausgleichsflächenkonzept erarbeitet werden. Eine
Prüfung der Belange der Landwirtschaft ist im Zuge des weiteren Verfahrens zu
berücksichtigen.
Zu Punkt 3 der OA 437: "... zu
prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im
Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche
sollte jedoch reduziert bestehen bleiben." Die Planung der Grundschule ergibt sich aus dem
durch das Baugebiet selbst resultierenden Bedarf. Eine Konkurrenz oder
Gefährdung benachbarter Grundschulstandorte durch eine Konzentration am neuen
Standort entsteht dadurch nicht. Zusätzlich wird im Baugebiet ein Standort für
ein Gymnasium vorgesehen, um den Bedarf an Plätzen an weiterführenden Schulen
im Frankfurter Norden abzudecken. Zu Punkt 4 der OA 437: "...die Planung eines
Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung
Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten
Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu
verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der
Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht." Es liegt kein neuer Sachverhalt vor. Zu Punkt 5 der OA 437: "...zu berichten, mit welchem
zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die
bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum
Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist." Die Berechnung des Verkehrsaufkommens wurde bislang
auf der Grundlage von 2.000 Wohneinheiten vorgenommen. Im Hinblick auf die
Reduzierung auf 1.580 Wohneinheiten und die Einbeziehung eines Standortes für
ein Gymnasium wird eine neue Berechnung erstellt werden. Zu Punkt 6 der OA 437: "...an der neuen
U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine
Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren
Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle .Am
Eschbachtal' ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der
Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen."
Aufgrund der weiterführenden Schule wird für die
Buserschließung erneut geprüft werden, ob eine Haltestelle an der
U-Bahnhaltestelle mit einer Linienführung durch das Gebiet oder an der
Ortsrandstraße sinnvoll ist. Anstelle der bisher 20 vorgesehenen Parkplätze an
der Ortsrandstraße im Bereich des Bahnübergangs werden nun 40 Stellplätze
eingeplant. Ein darüber hinaus gehendes Angebot für ein über die Stadtgrenze
hinausreichendes Einzugsgebiet wird nicht angestrebt. Zu Punkt 7 der OA 437: "...im Plangebiet Flächen für
die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020)
und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der
geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei
gehalten werden kann." Wie bereits im Bericht des Magistrats vom
12.12.2014, B 464 erläutert, gibt es von Seiten des Polizeipräsidiums Frankfurt
am Main nach wie vor keine Überlegungen für eine Verlagerung des 15.
Polizeireviers in das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 516, so dass eine
entsprechende Festsetzung aktuell nicht angebracht ist. Ein
Polizeirevier wird in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise und
in den geplanten Mischgebieten generell zulässig sein, so dass bei
entsprechendem Bedarf später die Genehmigungsfähigkeit für ein Polizeirevier
grundsätzlich gegeben sein wird. Zu Punkt 8 der OA 437: "...den Bereich um den
Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder‐Eschbach, Bonames und Harheim
markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von .Kunst am Bau' zu
gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, ist zu sichern." Es liegt kein neuer Sachverhalt vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.01.2015, OA 594