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Spielplätze erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Haushaltsmittel, die der Grünflächenunterhaltung jährlich zur Verfügung stehen, sind den vier Unterhaltungsbezirken des Grünflächenamtes entsprechend den Fachthemen u.a. der Unterhaltung von Grünanlagen, der Reinigung von Grünanlagen, der Baumpflege und der Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen, usw. zugeordnet. Durch die drei aufeinanderfolgenden Hitzejahre 2018, 2019, 2020 mit erheblichen Auswirkungen für den Baumbestand in den Hitzejahren selbst, den daraus resultierenden Auswirkungen im Folgejahr 2021 und den in den kommenden Jahren zu erwartenden Folgeschäden im Bereich der Bäume wurde und wird das Unterhaltungsbudget der Grünflächenunterhaltung erheblich belastet. Die Coronapandemie hat zusätzlich zu einem veränderten, negativen gesellschaftlichen Umgang mit Abfall und Müll in Grünanlagen geführt und damit zu erheblichen Mehraufwendungen bei der Reinigung von Grünanlagen. Bei einem vorgegebenen Budget haben kommunal rechtlich verpflichtende Aufgaben wie z.B. die Verkehrssicherung in der Baum- und Spielplatzkontrolle sowie Abfallbeseitigung Vorrang vor freiwilligen Leistungen. Zwar gibt es die gesetzliche Verpflichtung, dass Spielgeräte verkehrssicher sein müssen, es gibt jedoch keine gesetzliche Vorgabe über die Mindestausstattung von Spielplätzen. Insofern müssen die Mehrkosten, die aus den Folgen des Klimawandels, der Coronapandemie oder gesellschaftlicher Veränderungen im Umgang mit Verpackungsmüll herrühren aus anderen Unterbudgets der Grünflächenunterhaltung gedeckt werden. Die Konsequenz ist im angesprochen Fall, dass den Spiel- und Bolzplätzen keine ausreichenden Unterhaltungsmittel mehr zur Verfügung stehen. Dankenswerterweise hat der Ortsbeirat in der Vergangenheit äußerst großzügig bei der Finanzierung und Realisierung von Spielgeräten unterstützt. Dem Grünflächenamt steht seit Jahren im Bereich der Spiel- und Bolzplätze kein ausreichendes Budget zur Verfügung. Eine zufriedenstellende Ausstattung aller Freizeitanlagen lässt sich nur mit entsprechenden Mitteln bewerkstelligen. Das Grünflächenamt wird daher bei den kommenden Haushalten zusätzliche Mittel anmelden, die den Bezirken eine auskömmliche Instandsetzung der Spielplätze ermöglichen sollen.