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Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 765/5 vom 25.01.2018 Betreff: Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II) Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass speziell auf der Nordwestbahn (25R) landende Flugzeuge bei Betriebsrichtung 25 ihr Fahrwerk nicht früher ausfahren als erforderlich. Hierzu ist darauf hinzuwirken, dass die Fraport AG ein diesbezügliches Schreiben an die in Frankfurt landenden Airlines sendet. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass immer häufiger auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landende Flugzeuge ihr Fahrwerk bereits über Offenbach ausfahren. Erste Analysen bestätigen dies und zeigen, dass mehr als 30 Prozent der Flugzeuge auf Höhe des Goetheturms ihr Fahrwerk bereits ausgefahren haben (Quelle: flugauswertung.de). Im Rahmen des Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberges vorgesehen ist. Durch das Ausfahren des Fahrwerkes nehmen die Lärmemissionen von Flugzeugen im Landeanflug zu. Um unnötige Lärmemissionen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass das Fahrwerk nicht früher als notwendig ausgefahren wird. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2303, geantwortet, dass über den Zeitpunkt des Ausfahrens des Fahrwerkes die Piloten eigenverantwortlich entscheiden. Vor diesem Hintergrund sollten die Airlines bzw. die Piloten auf die Situation in Frankfurt hingewiesen und darum gebeten werden, das Fahrwerk zum spätest möglichen Zeitpunkt, der eine sichere Landung gewährleistet, auszufahren. Das geforderte Schreiben stellt eine Lärmminderungsmaßnahme dar, die nicht zulasten der Anzahl an Flugbewegungen auf FRA geht und daher unproblematisch umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Aktenzeichen: 83 1