Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM
2743 entstanden aus
Vorlage: OF 765/5 vom
25.01.2018 Betreff: Frühes Fahrwerkausfahren verhindern (II) Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass speziell auf der Nordwestbahn (25R) landende Flugzeuge
bei Betriebsrichtung 25 ihr Fahrwerk nicht früher ausfahren als erforderlich. Hierzu ist darauf hinzuwirken, dass die Fraport AG ein
diesbezügliches Schreiben an die in Frankfurt landenden Airlines sendet.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass immer
häufiger auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landende Flugzeuge ihr
Fahrwerk bereits über Offenbach ausfahren. Erste Analysen bestätigen dies und
zeigen, dass mehr als 30 Prozent der Flugzeuge auf Höhe des Goetheturms ihr
Fahrwerk bereits ausgefahren haben (Quelle: flugauswertung.de). Im Rahmen des
Flughafenausbaues wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R)
das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberges
vorgesehen ist. Durch das Ausfahren des Fahrwerkes nehmen die Lärmemissionen
von Flugzeugen im Landeanflug zu. Um unnötige Lärmemissionen zu vermeiden, ist
darauf zu achten, dass das Fahrwerk nicht früher als notwendig ausgefahren
wird. Der Magistrat hat in seiner
Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2303, geantwortet, dass über den
Zeitpunkt des Ausfahrens des Fahrwerkes die Piloten eigenverantwortlich
entscheiden. Vor diesem Hintergrund sollten die Airlines bzw. die Piloten auf
die Situation in Frankfurt hingewiesen und darum gebeten werden, das Fahrwerk
zum spätest möglichen Zeitpunkt, der eine sichere Landung gewährleistet,
auszufahren. Das geforderte Schreiben stellt eine
Lärmminderungsmaßnahme dar, die nicht zulasten der Anzahl an Flugbewegungen auf
FRA geht und daher unproblematisch umgesetzt werden kann. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.05.2018, ST 986
Aktenzeichen: 83 1