Seniorenheim in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach
Betreutes Wohnen ist in Nieder-Eschbach aktuell in 91
Seniorenwohnungen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen möglich
(Ben-Gurion-Ring 20). Die Wohnanlage wird vom Frankfurter Verband für Alten-
und Behindertenhilfe e.V. betreut. Darüber hinaus verfügt der benachbarte
Stadtteil Bonames über 86, Nieder-Erlenbach über 43 Seniorenwohnungen.
Frankfurt verzeichnet außerdem ein
Überangebot an Pflegeplätzen. Zum Stichtag 15.12.2017 lag der Anteil der
vollstationär versorgten pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren bei 3,4 %
an allen 65 Jahre und älteren Menschen. Es waren 5.326 Plätze in den
Frankfurter Pflegeheimen verfügbar. Gleichzeitig waren die Einrichtungen der
vollstationären Pflege nur zu 86,7 % ausgelastet. Hierzu ist anzumerken, dass
ältere Menschen, die stark pflegebedürftig werden und sich in eine
vollstationäre Einrichtung begeben, den Pflegeplatz nicht nur anhand der Nähe
zum bisherigen Wohnort auswählen. Zahlreiche Faktoren, wie beispielsweise die
Nähe zu Verwandten, die konfessionelle oder schwerpunktmäßige Ausrichtung des
Hauses, beeinflussen sehr stark die Wahl des Pflegeheimes. In der Gemarkung Nieder-Eschbach sieht der Magistrat
sowohl auf den Flächen des derzeitigen Feuerwehrstützpunktes als auch innerhalb
der geplanten Baugebiete die Möglichkeit, seniorengerechtes Wohnen zu
errichten. Voraussetzung dafür ist die Schaffung der entsprechenden
planungsrechtlichen Grundlagen bzw. die Verfügbarkeit der Flächen. In der
Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von
der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden 5 Jahren
definitiv nicht zu erwarten ist. Ziel der Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd
und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ist, Planungsrecht für
Wohngebiete zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene
Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Hierzu sollen 30 % der Flächen
für den sozialen Wohnungsbau und 10-15 % für gemeinschaftliches Wohnen
vorgesehen werden. Die Festsetzungen schließen damit auch Formen des
altersgerechten Wohnens ein. Generell ist die Stadt Frankfurt für Investoren im
Bereich Pflegeimmobilien attraktiv, die ihrerseits auf den Magistrat zukommen.
Die möglichen Betreiber treffen anhand von Markt- und Zielgruppenanalysen - auf
eigenes unternehmerisches Risiko - die Entscheidung für oder gegen den Bau von
Pflegeeinrichtungen in Wohngebieten. Die Stadt Frankfurt selbst baut keine
Altenpflegeheime. Bei entsprechenden Anfragen wird jedoch durch das
Stadtplanungsamt bzw. die Bauaufsicht nach dem aktuellen Planungsstand zu den
Möglichkeiten der Errichtung eines Altenpflegeheims bzw. von seniorengerechten
Wohnungen beraten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518
Antrag vom
05.11.2019, OF
250/15
Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759
Anregung vom
25.11.2022, OA 278