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Seniorenheim in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach Betreutes Wohnen ist in Nieder-Eschbach aktuell in 91 Seniorenwohnungen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen möglich (Ben-Gurion-Ring 20). Die Wohnanlage wird vom Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. betreut. Darüber hinaus verfügt der benachbarte Stadtteil Bonames über 86, Nieder-Erlenbach über 43 Seniorenwohnungen. Frankfurt verzeichnet außerdem ein Überangebot an Pflegeplätzen. Zum Stichtag 15.12.2017 lag der Anteil der vollstationär versorgten pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren bei 3,4 % an allen 65 Jahre und älteren Menschen. Es waren 5.326 Plätze in den Frankfurter Pflegeheimen verfügbar. Gleichzeitig waren die Einrichtungen der vollstationären Pflege nur zu 86,7 % ausgelastet. Hierzu ist anzumerken, dass ältere Menschen, die stark pflegebedürftig werden und sich in eine vollstationäre Einrichtung begeben, den Pflegeplatz nicht nur anhand der Nähe zum bisherigen Wohnort auswählen. Zahlreiche Faktoren, wie beispielsweise die Nähe zu Verwandten, die konfessionelle oder schwerpunktmäßige Ausrichtung des Hauses, beeinflussen sehr stark die Wahl des Pflegeheimes. In der Gemarkung Nieder-Eschbach sieht der Magistrat sowohl auf den Flächen des derzeitigen Feuerwehrstützpunktes als auch innerhalb der geplanten Baugebiete die Möglichkeit, seniorengerechtes Wohnen zu errichten. Voraussetzung dafür ist die Schaffung der entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen bzw. die Verfügbarkeit der Flächen. In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden 5 Jahren definitiv nicht zu erwarten ist. Ziel der Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ist, Planungsrecht für Wohngebiete zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Hierzu sollen 30 % der Flächen für den sozialen Wohnungsbau und 10-15 % für gemeinschaftliches Wohnen vorgesehen werden. Die Festsetzungen schließen damit auch Formen des altersgerechten Wohnens ein. Generell ist die Stadt Frankfurt für Investoren im Bereich Pflegeimmobilien attraktiv, die ihrerseits auf den Magistrat zukommen. Die möglichen Betreiber treffen anhand von Markt- und Zielgruppenanalysen - auf eigenes unternehmerisches Risiko - die Entscheidung für oder gegen den Bau von Pflegeeinrichtungen in Wohngebieten. Die Stadt Frankfurt selbst baut keine Altenpflegeheime. Bei entsprechenden Anfragen wird jedoch durch das Stadtplanungsamt bzw. die Bauaufsicht nach dem aktuellen Planungsstand zu den Möglichkeiten der Errichtung eines Altenpflegeheims bzw. von seniorengerechten Wohnungen beraten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Antrag vom 05.11.2019, OF 250/15 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Anregung vom 25.11.2022, OA 278

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