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Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet "Nieder-Eschbach Süd" in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Durch die Planung soll der Ortsteil im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von 6,6 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Dem vorgenannten Bedarf soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche geplant" dar. Eine überörtliche Fahrradroute quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird im Nordwesten begrenzt durch den Bebauungsplan Nr. 218 - Zwischen Straßenbahn und Harheimer Straße, in Kraft getreten am 21.06.1977. Der Bebauungsplan Nr. 225 - Zwischen Harheimer Straße und Brunnenweg, in Kraft getreten am 21.06.1977, im Nordosten des Geltungsbereichs setzt im Bereich der Weimarer Straße ein Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze), eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 fest. Südlich der Weimarer Straße soll dieser Bebauungsplan überplant werden. Im Osten und im Süden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 917 durch das Gebiet des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 800 - "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans um die Breite des landwirtschaftlichen Weges überschnitten. Die Funktion des landwirtschaftlichen Weges als Verbindung in die freie Landschaft bleibt auch im Verfahren des Bebauungsplans Nr. 917 gesichert. Die Ziele des "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden dadurch nicht berührt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage des Plangebietes nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden - auch für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Dabei wird ein 30 %-Anteil im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nr. 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 15
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 134 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . .
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF FDP
Sitzung 9
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 10
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter FDP
Sitzung 12
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL FDP

Verknüpfte Vorlagen