Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach
Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet "Nieder-Eschbach
Süd" in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
29.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll
Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach
geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene
Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden
Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Durch die Planung
soll der Ortsteil im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes
angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd liegt im Süden des Frankfurter
Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von 6,6 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer
Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26
und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der
U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das
Gebiet an landwirtschaftliche Flächen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an
zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum
zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende
2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet
(Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen,
kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030
auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000
Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Dem vorgenannten Bedarf soll mit der Schaffung
attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes
geschaffen werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche geplant" dar. Eine überörtliche
Fahrradroute quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes wird im Nordwesten begrenzt durch den Bebauungsplan Nr. 218 -
Zwischen Straßenbahn und Harheimer Straße, in Kraft getreten am 21.06.1977.
Der Bebauungsplan Nr. 225 - Zwischen Harheimer Straße
und Brunnenweg, in Kraft getreten am 21.06.1977, im Nordosten des
Geltungsbereichs setzt im Bereich der Weimarer Straße ein Allgemeines
Wohngebiet, 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze), eine GRZ von 0,4 und eine GFZ
von 0,7 fest. Südlich der Weimarer Straße soll dieser Bebauungsplan überplant
werden. Im Osten und im Süden wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 917 durch das Gebiet des im Verfahren
befindlichen Bebauungsplan Nr. 800 - "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" begrenzt.
Im Osten wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans um die Breite des
landwirtschaftlichen Weges überschnitten. Die Funktion des landwirtschaftlichen
Weges als Verbindung in die freie Landschaft bleibt auch im Verfahren des
Bebauungsplans Nr. 917 gesichert. Die Ziele des "GrünGürtelpark
Nieder-Eschbach" und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden
dadurch nicht berührt. Konzept und städtebaulicher Entwurf
Das
Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.
Durch die Lage des Plangebietes nahe der
U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr
angebunden. Mit einer Mischung aus
Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an
Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden - auch
für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Dabei wird ein 30
%-Anteil im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein. Durch die
Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem
Bebauungsplan Nr. 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine
Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden.
Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des
Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen
beplant und festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur
wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft
sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu
erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen
nachzuweisen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
10.03.2017, OA 134
Antrag vom
20.02.2017, OF
82/15 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.11.2022, OA 278
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017
1. Der Vorlage
M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 134 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der
Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 9. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (=
Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen
ausgewiesen werden.)
zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE
gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (=
Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung)
12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (=
Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als
Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE
gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00