Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM 4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In der o.g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein und antwortete ausweichend. Die vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Nimmt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst?
- Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518 auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims kontaktiert?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirats umzusetzen?
- Hat der Magistrat die Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.11.2019,
OF 250/15 Betreff: Seniorenwohnheim in
Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM
4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden
Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den
Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat
der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese
Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In
der o.g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein
und antwortete ausweichend. Die vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Nimmt der
Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst? 2. Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518
auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims
kontaktiert? 3. Welche
Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirats umzusetzen?
4. Hat der Magistrat die
Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend
geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der
Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
15 am 22.11.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1477 2019
Die Vorlage OF 250/15 wird als interfraktioneller
Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme