Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach
Begründung
Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM 4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In der o.g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein und antwortete ausweichend. Die vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Nimmt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst?
- Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518 auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims kontaktiert?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirats umzusetzen?
- Hat der Magistrat die Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2019, OF 250/15
Betreff: Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19 In der Ortsbeiratsanregung OM 4518 wies der Ortsbeirat den Magistrat auf das Problem der fehlenden Einrichtungen für Senioren in der Gemarkung Nieder-Eschbach hin und bat um den Einbezug von solchen Wohnheimen in die Planung der Neubaugebiete. Weiterhin bat der Ortsbeirat den Magistrat, einen freien oder gemeinnützigen Träger für diese Einrichtung zu suchen und das Ergebnis der Suche detailliert vorzustellen. In der o.g. ST 1776 ging der Magistrat nur sehr oberflächlich auf diese Themen ein und antwortete ausweichend. Die vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Nimmt der Magistrat das Ansinnen des Ortsbeirates ernst?
- Hat der Magistrat sich inhaltlich mit der OM 4518 auseinandergesetzt und potenzielle Träger eines Seniorenwohnheims kontaktiert?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Ansinnen des Ortsbeirats umzusetzen?
- Hat der Magistrat die Planungen der Wohngebiete den Wünschen des Ortsbeirates entsprechend geändert? Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats findet der Ortsbeirat seine Interessen nur unzureichend beachtet.