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Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Betreff: Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1071 - OA 95/11 OBR 15 - zu 1. Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (derzeit noch "Bonames Ost") setzt mit Stand 2. öffentliche Auslegung aus dem Jahr 2001 im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. In Allgemeinen Wohngebieten sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig. Darunter würden auch alle Wohnformen für seniorengerechtes Wohnen fallen. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan zusätzlich Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätten, Bürgertreff) und auch Flächen für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnen / Altenpflegeheim - fest. Der Bebauungsplan bietet derzeit sehr viele Möglichkeiten, für Senioren bedarfsgerecht Wohnraum zu errichten. Ein Bebauungsplan stellt jedoch lediglich ein Angebot dar, welches durch Bauherren auszufüllen ist. Es ist vorgesehen das Bebauungsplanverfahren im Jahr 2012 fortzusetzen. Die Planunterlagen sind im weiteren Verfahren zu überarbeiten. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die grundsätzliche planerische Zielsetzung zur Schaffung von Wohnraum zu verändern. zu 2. Nach der Bevölkerungsvorausrechnung des Bürgeramtes Statistik und Wahlen bis zum Jahr 2030 unterscheidet sich die Frankfurter Bevölkerungsentwicklung deutlich von dem bundesweiten Trend eines Anstiegs älterer Bevölkerungsgruppen. Insbesondere die Anzahl der Hochbetagten, der Pflegebedürftigen und die Anzahl der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund werden weiter zunehmen. Bis 2030 wird eine Zunahme von ca. 15% der über 75-Jährigen erwartet. Ziel des Magistrats ist es, Menschen auch in fortgeschrittenem Alter ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen. Dazu gehören u. a. die freie Wahl des Wohnungsstandortes, die Wohnungsausstattung, Barrierefreiheit, die Wahl der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner, der Nachbarschaft und der sozialen Infrastruktur. Ältere Menschen sind eine zunehmend heterogene Gruppe, deren Bedürfnisse zwangsläufig ebenfalls sehr unterschiedlich und individuell sind. Sie wählen nicht grundsätzlich und überwiegend besondere Wohnformen. Das Jugend- und Sozialamt führte im Jahr 2009/2010 eine Bedarfsanalyse "Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" durch. Teil der Bedarfsanalyse war eine Seniorenbefragung, an der sich fast 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Frankfurt am Main beteiligten. Mit der Analyse konnten zahlreiche wohnungspolitische Aspekte berücksichtigt und die aktuelle Wohnsituation der Zielgruppe auf gesamtstädtischer Ebene sowie in den einzelnen Stadtteilen widergespiegelt werden. Außerdem wurden unterschiedliche neue Wohnformen dargestellt und der entsprechende Bedarf hierfür ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde es möglich, den zukünftigen Wohnbedarf der älteren Menschen in Frankfurt am Main einzuschätzen. Bezieht man die Ergebnisse der Bedarfsanalyse konkret auf Nieder-Eschbach, so lässt sich Folgendes feststellen: laut der Befragungsergebnisse ist die Zufriedenheit mit der Wohnung sehr hoch (85,4 % waren zufrieden bis sehr zufrieden, vgl. Gesamtstadt 73,4 %). Die Ursache hierfür dürfte im hohen Eigentumsanteil und in der großzügigen Wohnfläche liegen. Mehr als 80 % der Befragten wohnten im selbstgenutzten Wohneigentum bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 84,9 m2 (vgl. Gesamtstadt 67,4 m2). Gleich gut bewertet wurde das Wohnumfeld der Befragten (82,8 % waren zufrieden bis sehr zufrieden, vgl. Gesamtstadt 72,4 %). Vor diesem Hintergrund darf Nieder-Eschbach als ein beliebter Wohnstandort für ältere Menschen betrachtet werden. So wollen 72,7 % der Befragten auch im Alter den jetzigen Wohnstandort beibehalten (vgl. Gesamtstadt 57,1 %). Für den Stadtteil wünschen sich die Befragten ebenfalls zusätzliche Kultur- und Freizeitangebote für Senioren (17,3 % bewerten die Angebote als ausreichend, vgl. Gesamtstadt 30,9%). Außer den Erkenntnissen der Teilberichte zur "Partizipativen Altersplanung" und der in diesem Zusammenhang entwickelten o. g. Bedarfsanalyse existieren für die unterschiedlichen Seniorenwohnformen keine entsprechenden Standards (Zielgrößen, Richtwerte, messbare Kriterien, Normen; vgl. Teilbericht V, Partizipative Altersplanung, 2008), die zu einer eindeutig bezifferbaren Bedarfsfeststellung führen könnten. Der Magistrat spricht sich seit rund zehn Jahren nicht mehr explizit für den Bau neuer Altenwohnanlagen aus, sondern priorisiert im nicht stationären Bereich Wohnformen, die für alle Lebensalter und Lebensphasen geeignet und vorteilhaft sind. Wie in allen Lebensbereichen sollte auch beim Wohnen das "Prinzip Vorsorge" gelten. Dem Bedarf nach preisgünstigem Wohnraum trägt der Magistrat mit verschiedenen Förderprogrammen Rechnung. Neben der Förderung von Sozialwohnungen (1. Förderweg) für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen stehen Förderprogramme für Frankfurter im mittleren Einkommensbereich zur Verfügung. Hierzu zählt auch das "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau". Innovative Bauvorhaben wie besondere Wohnformen für Senioren werden vom Magistrat beratend unterstützt und auch finanziell gefördert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Umsetzung dieser Bauvorhaben erfolgt in der Regel durch private Bauherren. Eine hierfür erforderliche Marktanalyse und Zielgruppendefinition ist von den jeweiligen Investoren durchzuführen. Der Magistrat berät hierbei. Aus planungsrechtlicher Sicht sind diese Vorhaben in allen Gebieten genehmigungsfähig, in denen Wohnen zulässig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2011, OA 95 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 90 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 14 am 24.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2299, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 61 0