Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B
345 Betreff:
Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516
"Am Eschbachtal-Harheimer Weg") vorsehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, §
1071 - OA 95/11 OBR 15 -
zu 1. Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 516
"Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (derzeit noch "Bonames Ost") setzt mit Stand 2.
öffentliche Auslegung aus dem Jahr 2001 im Wesentlichen Allgemeine Wohngebiete
nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. In Allgemeinen Wohngebieten sind
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke allgemein zulässig. Darunter würden auch alle Wohnformen für
seniorengerechtes Wohnen fallen. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan zusätzlich
Flächen für den Gemeinbedarf (Kindertagesstätten, Bürgertreff) und auch Flächen
für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnen /
Altenpflegeheim - fest. Der
Bebauungsplan bietet derzeit sehr viele Möglichkeiten, für Senioren
bedarfsgerecht Wohnraum zu errichten. Ein Bebauungsplan stellt jedoch lediglich
ein Angebot dar, welches durch Bauherren auszufüllen ist. Es ist vorgesehen das
Bebauungsplanverfahren im Jahr 2012 fortzusetzen. Die Planunterlagen sind im
weiteren Verfahren zu überarbeiten. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die
grundsätzliche planerische Zielsetzung zur Schaffung von Wohnraum zu verändern.
zu 2. Nach der Bevölkerungsvorausrechnung des Bürgeramtes
Statistik und Wahlen bis zum Jahr 2030 unterscheidet sich die Frankfurter
Bevölkerungsentwicklung deutlich von dem bundesweiten Trend eines Anstiegs
älterer Bevölkerungsgruppen. Insbesondere die Anzahl der Hochbetagten, der
Pflegebedürftigen und die Anzahl der Seniorinnen und Senioren mit
Migrationshintergrund werden weiter zunehmen. Bis 2030 wird eine Zunahme von
ca. 15% der über 75-Jährigen erwartet. Ziel des Magistrats ist es, Menschen auch in
fortgeschrittenem Alter ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben
zu ermöglichen. Dazu gehören u. a. die freie Wahl des Wohnungsstandortes, die
Wohnungsausstattung, Barrierefreiheit, die Wahl der Mitbewohnerinnen und
Mitbewohner, der Nachbarschaft und der sozialen Infrastruktur. Ältere Menschen
sind eine zunehmend heterogene Gruppe, deren Bedürfnisse zwangsläufig ebenfalls
sehr unterschiedlich und individuell sind. Sie wählen nicht grundsätzlich und
überwiegend besondere Wohnformen. Das Jugend- und Sozialamt führte im Jahr 2009/2010
eine Bedarfsanalyse "Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" durch. Teil
der Bedarfsanalyse war eine Seniorenbefragung, an der sich fast 5.000
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Frankfurt am Main beteiligten. Mit der
Analyse konnten zahlreiche wohnungspolitische Aspekte berücksichtigt und die
aktuelle Wohnsituation der Zielgruppe auf gesamtstädtischer Ebene sowie in den
einzelnen Stadtteilen widergespiegelt werden. Außerdem wurden unterschiedliche
neue Wohnformen dargestellt und der entsprechende Bedarf hierfür ermittelt. Auf
dieser Grundlage wurde es möglich, den zukünftigen Wohnbedarf der älteren
Menschen in Frankfurt am Main einzuschätzen. Bezieht man die Ergebnisse der Bedarfsanalyse konkret
auf Nieder-Eschbach, so lässt sich Folgendes feststellen: laut der
Befragungsergebnisse ist die Zufriedenheit mit der Wohnung sehr hoch (85,4 %
waren zufrieden bis sehr zufrieden, vgl. Gesamtstadt 73,4 %). Die Ursache
hierfür dürfte im hohen Eigentumsanteil und in der großzügigen Wohnfläche
liegen. Mehr als 80 % der Befragten wohnten im selbstgenutzten Wohneigentum bei
einer durchschnittlichen Wohnfläche von 84,9 m2 (vgl. Gesamtstadt 67,4 m2).
Gleich gut bewertet wurde das Wohnumfeld der Befragten (82,8 % waren zufrieden
bis sehr zufrieden, vgl. Gesamtstadt 72,4 %). Vor diesem Hintergrund darf
Nieder-Eschbach als ein beliebter Wohnstandort für ältere Menschen betrachtet
werden. So wollen 72,7 % der Befragten auch im Alter den jetzigen Wohnstandort
beibehalten (vgl. Gesamtstadt 57,1 %). Für den Stadtteil wünschen sich die
Befragten ebenfalls zusätzliche Kultur- und Freizeitangebote für Senioren (17,3
% bewerten die Angebote als ausreichend, vgl. Gesamtstadt 30,9%). Außer den Erkenntnissen der Teilberichte zur
"Partizipativen Altersplanung" und der in diesem Zusammenhang entwickelten o.
g. Bedarfsanalyse existieren für die unterschiedlichen Seniorenwohnformen keine
entsprechenden Standards (Zielgrößen, Richtwerte, messbare Kriterien, Normen;
vgl. Teilbericht V, Partizipative Altersplanung, 2008), die zu einer eindeutig
bezifferbaren Bedarfsfeststellung führen könnten. Der Magistrat spricht sich
seit rund zehn Jahren nicht mehr explizit für den Bau neuer Altenwohnanlagen
aus, sondern priorisiert im nicht stationären Bereich Wohnformen, die für alle
Lebensalter und Lebensphasen geeignet und vorteilhaft sind. Wie in allen
Lebensbereichen sollte auch beim Wohnen das "Prinzip Vorsorge" gelten. Dem Bedarf nach preisgünstigem Wohnraum trägt der
Magistrat mit verschiedenen Förderprogrammen Rechnung. Neben der Förderung von
Sozialwohnungen (1. Förderweg) für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen
stehen Förderprogramme für Frankfurter im mittleren Einkommensbereich zur
Verfügung. Hierzu zählt auch das "Frankfurter Programm für familien- und
seniorengerechten Mietwohnungsbau". Innovative Bauvorhaben wie besondere Wohnformen für
Senioren werden vom Magistrat beratend unterstützt und auch finanziell
gefördert, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Umsetzung dieser Bauvorhaben erfolgt in der Regel
durch private Bauherren. Eine hierfür erforderliche Marktanalyse und
Zielgruppendefinition ist von den jeweiligen Investoren durchzuführen. Der
Magistrat berät hierbei. Aus planungsrechtlicher Sicht sind diese Vorhaben in
allen Gebieten genehmigungsfähig, in denen Wohnen zulässig ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.11.2011, OA 95
Anregung vom
25.11.2022, OA 278
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung
der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 90
Beschluss: Die Vorlage B 345 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 14. Sitzung des OBR
14 am 24.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
10 am 25.09.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage B 345 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR
15 am 28.09.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
10 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
34 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 14. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2012, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 2299, 14. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 61 0