Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

a) Aktueller Verfahrensstand Europagarten? b) Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf Grund der beiden sehr ähnlichen Anfragen des Ortsbeirats 1 erlaubt sich der Magistrat, seine Antwort in einer Stellungnahme zusammenzufassen. Stellungnahme zu V 384: Aktueller Verfahrensstand Europagarten? Zu Frage 1: Das Gutachtenverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die am Rechtsstreit Beteiligten haben das Landgericht gebeten das Gutachtenverfahren auszusetzen, damit weitere Gespräche zur Lösung des Rechtsstreits geführt werden können. Zu Frage 2: Das Landgericht hat auf Grund der Aussetzung des Gutachtenverfahrens noch keinen weiteren Termin angesetzt. Zu Frage 3: Der Magistrat prüft derzeit auf Grund erster Verhandlungsergebnisse, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist. Zu Frage 4: Über Ergebnisse eines eventuellen außergerichtlichen Vergleichs kann erst nach Abschluss des Verfahrens berichtet werden. Zu Frage 5: Für die Herstellung und Verteilung des Flyers an 15.000 umliegende Haushalte entstanden Kosten in Höhe von 1.601,44 Euro brutto. Zu Frage 6: Es ist 2022 nicht geplant, mit einem neuen Flyer die Bevölkerung zu informieren. Stellungnahme zu V 385: Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens Der Magistrat berichtete bereits in seinen früheren Stellungnahmen an den Ortsbeirat 1, dass auch nur eine teilweise Öffnung der Rasenflächen des Europagartens einer Abnahme gemäß den Vergaberichtlinien gleichkommt. Damit würde die Stadt die Rasenflächen übernehmen ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Erschließungsträger und der Garten- und Landschaftsbaufirma stellen zu können, gleichzeitig wäre das Gerichtsverfahren sofort beendet. Dies kann nicht im Sinn der Steuerzahler sein. Daher bemüht sich der Magistrat aktuell um eine außergerichtliche Einigung. Dies auch deshalb, um ein weiteres langwieriges Gerichtsverfahren abzukürzen.