Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Übergabe des Europagartens an die Stadt Frankfurt zu berichten. Unabhängig vom aktuellen Rechtsstreit sollte Priorität sein, dass der Europagarten schnellstmöglich zur Nutzung freigegeben wird. Dazu muss ein Zeitplan aufgestellt werden, aus dem die zu erwartenden Schritte und die Öffnung ersichtlich sind. Eine Öffnung sollte endlich im Jahr 2022 erfolgen. Sollte die komplette Öffnung 2022 nicht möglich sein, so muss eine Teilöffnung erreicht werden. Dies kann in Form der Öffnung nur eines Teils des Gartens geschehen oder in Form einer temporären Öffnung des gesamten Areals während der Sommermonate mit darauffolgender Schließung in den Wintermonaten, wenn noch Nachbesserungsbedarf bestehen sollte.
Begründung
Die Freigabe des Europagartens lässt bedauerlicherweise immer noch auf sich warten und ist nach wie vor ein sehr großes Thema im Europaviertel/Gallus sowie in angrenzenden Gebieten. Der Rechtsstreit ist bekannt, doch verstehen viele Bürgerinnen und Bürger die Argumentation der Stadt und des Grünflächenamtes nicht. Die Schäden sind 2021 durch mehrere Gutachter festgestellt und niedergeschrieben worden. Daher könnte der Park trotzdem geöffnet werden, denn die Mängel sind festgehalten - es muss nun vor Gericht geklärt werden, wer für die Beseitigung zahlt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung)