Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens
Vorlagentyp: V
Begründung
Die Freigabe des Europagartens lässt bedauerlicherweise immer noch auf sich warten und ist nach wie vor ein sehr großes Thema im Europaviertel/Gallus sowie in angrenzenden Gebieten. Der Rechtsstreit ist bekannt, doch verstehen viele Bürgerinnen und Bürger die Argumentation der Stadt und des Grünflächenamtes nicht. Die Schäden sind 2021 durch mehrere Gutachter festgestellt und niedergeschrieben worden. Daher könnte der Park trotzdem geöffnet werden, denn die Mängel sind festgehalten - es muss nun vor Gericht geklärt werden, wer für die Beseitigung zahlt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.04.2022, V 385
entstanden aus Vorlage:
OF 412/1 vom
03.04.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Öffnung des
Europagartens Der Magistrat wird gebeten, dem
Ortsbeirat über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Übergabe des
Europagartens an die Stadt Frankfurt zu berichten. Unabhängig vom aktuellen Rechtsstreit sollte
Priorität sein, dass der Europagarten schnellstmöglich zur Nutzung freigegeben
wird. Dazu muss ein Zeitplan aufgestellt werden, aus dem die zu erwartenden
Schritte und die Öffnung ersichtlich sind. Eine Öffnung sollte endlich im Jahr
2022 erfolgen. Sollte die komplette Öffnung 2022 nicht möglich sein, so muss
eine Teilöffnung erreicht werden. Dies kann in Form der Öffnung nur eines Teils
des Gartens geschehen oder in Form einer temporären Öffnung des gesamten Areals
während der Sommermonate mit darauffolgender Schließung in den Wintermonaten,
wenn noch Nachbesserungsbedarf bestehen sollte. Begründung: Die Freigabe des Europagartens lässt
bedauerlicherweise immer noch auf sich warten und ist nach wie vor ein sehr
großes Thema im Europaviertel/Gallus sowie in angrenzenden Gebieten. Der
Rechtsstreit ist bekannt, doch verstehen viele Bürgerinnen und Bürger die
Argumentation der Stadt und des Grünflächenamtes nicht. Die Schäden sind 2021
durch mehrere Gutachter festgestellt und niedergeschrieben worden. Daher könnte
der Park trotzdem geöffnet werden, denn die Mängel sind festgehalten - es muss
nun vor Gericht geklärt werden, wer für die Beseitigung zahlt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.08.2022, ST 1737