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Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens

Vorlagentyp: V

Begründung

Die Freigabe des Europagartens lässt bedauerlicherweise immer noch auf sich warten und ist nach wie vor ein sehr großes Thema im Europaviertel/Gallus sowie in angrenzenden Gebieten. Der Rechtsstreit ist bekannt, doch verstehen viele Bürgerinnen und Bürger die Argumentation der Stadt und des Grünflächenamtes nicht. Die Schäden sind 2021 durch mehrere Gutachter festgestellt und niedergeschrieben worden. Daher könnte der Park trotzdem geöffnet werden, denn die Mängel sind festgehalten - es muss nun vor Gericht geklärt werden, wer für die Beseitigung zahlt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.04.2022, V 385 entstanden aus Vorlage: OF 412/1 vom 03.04.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Öffnung des Europagartens Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Übergabe des Europagartens an die Stadt Frankfurt zu berichten. Unabhängig vom aktuellen Rechtsstreit sollte Priorität sein, dass der Europagarten schnellstmöglich zur Nutzung freigegeben wird. Dazu muss ein Zeitplan aufgestellt werden, aus dem die zu erwartenden Schritte und die Öffnung ersichtlich sind. Eine Öffnung sollte endlich im Jahr 2022 erfolgen. Sollte die komplette Öffnung 2022 nicht möglich sein, so muss eine Teilöffnung erreicht werden. Dies kann in Form der Öffnung nur eines Teils des Gartens geschehen oder in Form einer temporären Öffnung des gesamten Areals während der Sommermonate mit darauffolgender Schließung in den Wintermonaten, wenn noch Nachbesserungsbedarf bestehen sollte. Begründung: Die Freigabe des Europagartens lässt bedauerlicherweise immer noch auf sich warten und ist nach wie vor ein sehr großes Thema im Europaviertel/Gallus sowie in angrenzenden Gebieten. Der Rechtsstreit ist bekannt, doch verstehen viele Bürgerinnen und Bürger die Argumentation der Stadt und des Grünflächenamtes nicht. Die Schäden sind 2021 durch mehrere Gutachter festgestellt und niedergeschrieben worden. Daher könnte der Park trotzdem geöffnet werden, denn die Mängel sind festgehalten - es muss nun vor Gericht geklärt werden, wer für die Beseitigung zahlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1737