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Europagarten für die Bevölkerung öffnen

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Ausschreibung wurde vom Erschließungsträger erstellt. Ihm obliegen die Rechte daran. Die Basis für die Entwicklung des Baugebiets Europaviertel West ist der mit dem Erschließungsträger geschlossene Erschließungsvertrag. Im Rahmen dieses Erschließungsvertrags stellt der Erschließungsträger für die Stadt Frankfurt am Main alle Straßen und öffentlichen Grünflächen in diesem Bereich her. Für den Europagarten war ein öffentlicher Wettbewerb für die Gestaltung dieser Parkanlage seitens der Stadt vorgegeben. Der

  1. Bauabschnitt des Europagartens wurde 2011 hergestellt. Die damals entstandenen beiden Promenaden mit Bäumen und Bänken sowie der Spielplatz waren und sind für die Allgemeinheit zugänglich. Zeitlich war klar, dass der Europagarten erst nach dem Bau des Verkehrstunnels hergestellt werden kann. Auf Grund der geänderten Lage der Stadtbahn (jetzt teilweise oberirdisch statt früher komplett unterirdisch) musste der Tunnel unter dem Europagarten umgeplant werden. Erst nach Bau und Einweihung des Tunnelbauwerks im Dezember 2016 konnte der
  2. Bauabschnitt (BA) des Europagartens begonnen und hergestellt werden. Wie mit der Stadt abgestimmt, hatte der Erschließungsträger veranlasst, die Herstellung des Europagartens sehr zeitnah nach dem Tunnelbauwerk durchzuführen. Im
  3. BA wurden 2 Querwege, die Rollsportbahn sowie der Bolzplatz hergestellt. Die Bereiche sind seit 2018 für die Öffentlichkeit zugänglich. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits sind nur die Rasenflächen insgesamt gesperrt und die Wasserbecken können nicht in Betrieb genommen werden, alle übrigen Flächen waren und sind für die Allgemeinheit zugänglich. Über die Beauftragung von Nachunternehmern des Erschließungsträgers liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Den europaweiten Wettbewerb hat das Büro relais Landschaftsarchitekten, Berlin, gewonnen. Das Büro wurde vom Erschließungsträger beauftragt. Die Entwässerung der Oberflächen wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Promenaden entwässern seitlich in die sogenannten Heckenkabinette, die dafür auch etwas tiefer angelegt wurden. Laut dem Leistungsverzeichnis des Erschließungsträgers sind 15 bis 20 cm Oberboden aufzutragen gewesen. Im
  4. BA wurden die folgenden Baumarten gepflanzt: Rot-Esche ‚Summit', Gleditschie, Scharlach-Eiche, Ungarische Eiche, Säulen-Eiche, Brabanter Silber-Linde, Japanische Zelkove. Als Hecken: Hainbuchen. In den Gräserparterren: Chinaschilf ‚Silberfeder', Ruten-Hirse ‚Heavy Metal', Lampenputzergras ‚Hameln'. Die Rasenflächen sind nach wie vor lückig und bei stärkeren Regenfällen steht in den tiefen Bereichen länger als üblich Wasser. Einige Bäume haben Kronenschäden und einzelne Bäume sind offensichtlich nicht angewachsen. Die Bauleitung und Kontrolle der Bauleistungen oblag dem Erschließungsträger. Das Gutachtenverfahren ist dazu noch nicht abgeschlossen. Die ausführende Firma hat gegen den Erschließungsträger geklagt, da der Erschließungsträger die Abnahmen des
  5. Bauabschnitts des Europagartens bezüglich der Rasenfläche und der Bäume abgelehnt hatte. Da der Erschließungsträger vertraglich mit der Stadt Frankfurt am Main verbunden ist, hat der Erschließungsträger der Stadt "den Streit erklärt". Dies ist ein übliches juristisches Verfahren. Damit hat der Ausgang des Rechtsstreits die gleichen Auswirkungen sowohl für den Erschließungsträger als auch für die Stadt. Der Rechtsstreit ist derzeit vor dem Landgericht Frankfurt am Main anhängig. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits kann hierzu keine Auskunft gegeben werden. Das Aktenzeichen beim Landgericht Frankfurt am Main lautet: 3-03 O 70/19. Derzeit hat das Landgericht Frankfurt am Main in diesem Verfahren noch keinen Termin angesetzt. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits kann das Grünflächenamt keine Einsicht in die Gutachten gewähren. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits kann hierzu das Grünflächenamt keine Auskunft geben. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits können keine Gutachten eingesehen werden. Die ausführende Firma hat die Klage gegen den Erschließungsträger im Sommer 2019 beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Terminplanung des Landgerichts ist dem Magistrat nicht bekannt. Ähnliche Gerichtsverfahren hat das Grünflächenamt bisher nicht führen müssen. Auf Grund des aktuellen Rechtsstreits kann hierzu keine Auskunft gegeben werden. Da das Gutachtenverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können die erforderlichen Maßnahmen nicht benannt werden. Da die erforderlichen Maßnahmen nicht feststehen, können auch keine Kosten ermittelt werden. Nach derzeitigem Stand des Verfahrens können aktuell keine Teilflächen freigegeben werden. Ein Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Stadtbahn U5 wird nicht erwartet. Grundsätzlich wird auf das Urheberrecht des Landschaftsarchitekten verwiesen, der als prägendes Element gegenüber den dichten Bebauungen der angrenzenden Stadtteile (Gallus und Kuhwaldsiedlung) eine "offene Weite" in der Mitte des Europagartens vorgesehen hatte. Das Fachamt hat bereits mit dem Landschaftsarchitekten Kontakt aufgenommen: Er stimmt zu, dass weitere Bäume entlang der beiden Promenadenmauern in der Rasenfläche gepflanzt werden könnten. Diese zusätzlichen Baumpflanzungen können jedoch eindeutig erst nach dem Ende des Rechtsstreits sowie nach der Klärung der Finanzierung für die Baumpflanzungen erfolgen. Das Grünflächenamt hat im Juli 2021 wie bereits im Sommer 2020 einen Flyer mit entsprechenden Informationen im Umfeld des Europagartens an die Haushalte verteilen lassen. Der Ortsbeirat 1 wurde im Juli 2021 zu einem Termin in das Grünflächenamt eingeladen und über den Sachstand informiert.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

4
4. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung) und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Zurückweisung:
CDU
Alle:
GRÜNE SPD FDP LINKE ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF Die PARTEI
2
2. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen