Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Es handelt sich hier um Parkplätze der Schule, die auch auf dem Schulgelände sind. Durch eine Anordnung von Längsparken würde eine Vielzahl an Parkplätzen wegfallen. Darüber ist eine Abstimmung mit der Schulleitung notwendig. Die Umsetzung der in der ST 1000/2013 genannten punktuellen Verbreiterungen des Fußwegs ist bis heute zeitlich nicht absehbar. In Hessen ist laut Schulgesetz für die Schulwegsicherheit die entsprechende Schulleitung verantwortlich. In Frankfurt wurde darum das Instrument der Schulwegtermine erfolgreich eingeführt. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers, der (Landes-)Polizei und der Schulgemeinde, unter der Federführung des Stadtschulamts zusammen, um die beste Lösung für die Schülerinnen und Schüler zu erarbeiten. Der Ortsbeirat kann einen Schulwegtermin beim Stadtschulamt anmelden. Zu 3.: Der Magistrat hat beschlossen, ein einjähriges Pilotprojekt "Schulstraße" zu konzipieren und durchzuführen (E 15 vom 25.01.2019), bei dem vor einer Frankfurter Schule eine halbe Stunde um den morgendlichen Unterrichtsbeginn, die Straße vor der Schule für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden soll. Das Konzept wird gerade erstellt und mit dem Runden Tisch Kindermobilität abgestimmt. Die Schulen, die die Kriterien für die Teilnahme an dem Pilotprojekt erfüllen, können sich dann um eine Teilnahme bewerben. Dies gilt auch für die Martin-Buber-Schule. Daher wird von Einzelmaßnahmen, außerhalb des Pilotprojektes, abgesehen.