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Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Diese Bereiche müssen durch Ihre besondere Gestaltung vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Aus den vorgenannten Gründen kann derzeit kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Es ist jedoch ein Ausbau in Form von punktuellen Verbreiterungen in dem angesprochen Straßenabschnitt grundsätzlich vorgesehen, wobei die Umsetzung zeitlich noch nicht absehbar ist. Die entsprechenden Ausbaupläne werden nach Vorlage dem Ortsbeirat vorgestellt. Zur Entspannung der Parkplatzsituation werden auf dem Gelände der Kindertagesstätte sechs zusätzliche Parkplätze geschaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425