Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich
Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita Ein
verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit
überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Diese
Bereiche müssen durch Ihre besondere Gestaltung vermitteln, dass die
Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich sein. Aus den vorgenannten Gründen kann derzeit kein
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Es ist jedoch ein Ausbau in Form von punktuellen
Verbreiterungen in dem angesprochen Straßenabschnitt grundsätzlich vorgesehen,
wobei die Umsetzung zeitlich noch nicht absehbar ist. Die entsprechenden
Ausbaupläne werden nach Vorlage dem Ortsbeirat vorgestellt. Zur Entspannung der
Parkplatzsituation werden auf dem Gelände der Kindertagesstätte sechs
zusätzliche Parkplätze geschaffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425