Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu 1) Mit der an den Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung des Masterplans Industrie orientierten Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (M 44 vom 21.03.2022), beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt eine städtebauliche Steuerung der Ansiedelung von Rechenzentren (§ 1838 vom 09.06.2022). In diesem Zuge wurde der Magistrat beauftragt, "Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltige ressourcensparende Bewirtschaftung zu erarbeiten, die bei künftigen Entwicklungen zu beachten sind." Unter Federführung des Klimareferates und unter Einbeziehung der RZ-Branche (RZ-Betreiber, Berater, Planungsbüros) beschäftigt sich eine Projektgruppe bestehend aus Klimareferat, Stabsstelle Digitalisierung, Stadtplanungsamt und Wirtschaftsförderung gegenwärtig mit der Entwicklung von Leitlinien für den Bau und die Einrichtung neuer Rechenzentren in Frankfurt am Main. Mit den Leitlinien sollen Forderungen und Empfehlungen formuliert werden, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Zu 2) Der Magistrat kann keine Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren treffen, die diese nachträglich zu Maßnahmen jeglicher Art verpflichten. Rechtsverbindlich sind die bereits erteilten Genehmigungen für die bestehenden Rechenzentren. Aufgrund der Rechtssicherheit können diese Genehmigungen nicht nachträglich mit Auflagen versehen werden.