Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, neue Rechenzentren im Ortsbezirk 11 nur dann zu genehmigen, wenn vorher ein Vertrag mit den Rechenzentren-Betreibern, mit folgenden Auflagen/Vereinbarungen, abgeschlossen wurde: Eine Nachhaltigkeitsvereinbarung, dass die Rechenzentren zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden Die Installation von Photovoltaik Fassaden- und Dachbegrünung Nutzung der anfallenden Abwärme für die eigenen Büroräume sowie die Versorgung angrenzenden Firmen und Wohnquartieren anzubieten Eventuell weitere Standards zur Umweltverträglichkeit Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren zu treffen, die diese verpflichten, zukünftige gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung nachträglich umzusetzen. Dies könnte in einem Zeitfenster von z. B. innerhalb von zwei Jahren geschehen - selbstverständlich nur dann, wenn es technisch möglich ist.
Begründung
Im Augenblick werden im Ortsbezirk 11 bereits viele Rechenzentren genehmigt und gebaut, ohne die im Antragstext geforderten Auflagen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung völlig unzureichend.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
SPD und LINKE. gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)