Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Im Zuge der an den Leitlinien des Masterplans Industrie ausgerichteten Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (M 44 vom 21.03.2022) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 09.06.2022 die städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren beschlossen (§ 1838). Ziel dieses Beschlusses ist es, den Ausbau digitaler Infrastrukturen mit stadtentwicklungspolitischen, klima- und ressourcenschonenden Zielen in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang wurde der Magistrat beauftragt, verbindliche Standards für die städtebauliche Qualität sowie für die nachhaltige, energieeffiziente Bewirtschaftung von Rechenzentren zu entwickeln, die künftig bei entsprechenden Vorhaben maßgeblich zu berücksichtigen sind. Unter Federführung des Klimareferats erarbeitet eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe - bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Klimareferats, der Stabsstelle Digitalisierung, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung - derzeit in enger Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren der Rechenzentrumsbranche (u. a. Betreiber, Berater, Planungsbüros) konkrete Leitlinien für Planung, Bau und Betrieb neuer Rechenzentren im Stadtgebiet. Diese Leitlinien sollen als strategisches Instrument dienen, um Anforderungen und Empfehlungen für eine integrierte Stadtentwicklung zu formulieren und so sowohl bei Bauleitplanverfahren als auch in der verwaltungsinternen Abstimmung und Vertragsgestaltung eine einheitliche Handlungsgrundlage zu schaffen. Parallel hierzu leistet die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen der Stadt. So unterstützt sie Unternehmen bei der Senkung ihrer CO2-Emissionen durch sogenannte Öko-Optionen, die ergänzend zu bestehenden Stromverträgen abgeschlossen werden können und eine Versorgung mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien gewährleisten. Ergänzend hierzu bietet die Mainova AG sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPA) an, in deren Rahmen sie in Photovoltaik-Anlagen investiert und den dort erzeugten Strom direkt an die Geschäftskunden liefert - entweder auf dem Betriebsgelände installierte (On-site) oder externe (Off-site) Anlagen. Letzteres wird bereits erfolgreich zur Versorgung von Rechenzentren umgesetzt. Darüber hinaus verfolgt die Mainova AG Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Rechenzentren, etwa durch die geplante Begrünung der Fassade des Mainova Webhouse Rechenzentrums in Frankfurt-Seckbach. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, sondern auch die Gebäudehülle thermisch optimieren und damit den Energiebedarf zur Kühlung senken. Ein zentrales Zukunftsthema stellt die Nutzung der Abwärme von Rechenzentren zur klimafreundlichen Wärmeversorgung dar. Die Mainova AG arbeitet hierzu in den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim bereits mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern an tragfähigen Konzepten zur Einspeisung von Rechenzentrumsabwärme in das Fernwärmenetz. Ziel ist es, sowohl Bestandsquartiere als auch Neubauprojekte oder hybride Lösungen mit Wärmepumpentechnologie in ein nachhaltiges Wärmekonzept einzubinden und damit einen weiteren Baustein zur klimagerechten Stadtentwicklung Frankfurts zu leisten. Zu 2: Der Magistrat kann keine Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren treffen, die diese nachträglich zu Maßnahmen jeglicher Art verpflichten. Rechtsverbindlich sind die bereits erteilten Genehmigungen für die bestehenden Rechenzentren. Aufgrund der Rechtssicherheit können diese Genehmigungen nicht nachträglich mit Auflagen versehen werden.