Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Betreibern künftiger sowie bestehender Rechenzentren zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Vorlagentyp: OA
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, neue Rechenzentren im Ortsbezirk 11 nur dann zu genehmigen, wenn vorher ein Vertrag mit den Betreibern der Rechenzentren, mit folgenden Auflagen/Vereinbarungen, abgeschlossen wurde:
- a)Nachhaltigkeitsvereinbarungen, dass die Rechenzentren zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden.
- b)Die Installation von Fotovoltaik.
- c)Fassaden- und Dachbegrünungen.
- d)Nutzung der anfallenden Abwärme für die eigenen Büroräume sowie für die Versorgung von angrenzenden Firmen und Wohnquartieren anbieten.
- e)Eventuell weitere Standards zur Umweltverträglichkeit.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, Vereinbarungen mit den Betreibern bestehender Rechenzentren zu treffen, die diese verpflichten, zukünftige gesetzliche Vorgaben im Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung nachträglich umzusetzen. Dies könnte in einem Zeitfenster von z. B. innerhalb zwei Jahren geschehen - selbstverständlich nur dann, wenn es technisch möglich ist.
Begründung
Im Augenblick werden im Ortsbezirk 11 bereits viele Rechenzentren genehmigt und gebaut, ohne die im Tenor geforderten Auflagen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Abwärmenutzung völlig unzureichend.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
Sitzung
22
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP
19
nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU AFD Linke FRAKTION BFF-BIG
Sitzung
22
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 21
nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU Linke FRAKTION ÖkoLinX-ELF AFD BFF-BIG
Sitzung
22
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP
27
nicht auf TO Die Vorlage OA 399 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD Linke ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung
29
OBR
11
TO I, TOP 7
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
30
OBR
11
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
11
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
32
OBR
11
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
39
OBR
11
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
40
OBR
11
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle