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Bewohnerparkgebiete endlich einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1613 Betreff: Bewohnerparkgebiete endlich einrichten Zu 1. Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden können. Die erwähnten 21 neu geschaffenen Stellen beziehen sich auf das Ordnungsamt. Die Zuständigkeit für den beschriebenen Aufgabenbereich (Überwachung des ruhenden Verkehrs) liegt hingegen beim Straßenverkehrsamt (Städtische Verkehrspolizei). Von daher kann ein Rückgriff auf die erwähnten 21 Stellen nicht erfolgen. Jedoch werden auch im Bereich der Städtischen Verkehrspolizei im Zuge der Rekommunalisierung der Verkehrsüberwachung 20 neue Stellen geschaffen. Im Gegenzug werden jedoch 15 Leiharbeitskräfte weniger für das Straßenverkehrsamt tätig, so dass sich das tatsächliche Plus an Stellen auf fünf reduziert. Da städtische Beschäftigte im Gegensatz zu Leiharbeitskräften auch mit erweiterten Aufgaben betraut sind (z.B. Abschleppungen), werden sich auch Veränderungen im organisatorischen Ablauf der Kontrollen ergeben. Insbesondere werden zeitliche Unterbrechungen der Bestreifungen auftreten. Durch die fünf zusätzlichen Stellen wird letztlich nur gewährleistet, dass die Intensität der Kontrollen der Bewohnerregelungsbereiche auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann. Mit der Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete geht naturgemäß auch der Wunsch nach der Durchsetzung der entsprechenden Verkehrsregeln einher. Um dies zu gewährleisten, muss die Kontrolldichte in den bestehenden Gebieten reduziert werden. Zu 2. Der Magistrat hat mit der ST 176 aus 2017 zum Ausdruck bringen wollen, dass eine Umsetzung von neu von den Ortsbeiräten angeregten Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann, wie noch nicht alle von der Stadtverordnetenversammlung ursprünglich zur Umsetzung beschlossenen Bewohnerparkgebiete umgesetzt werden konnten. Der Sachstand ist unverändert: Für den Bereich Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße kann bis auf weiteres keine Bewohnerparkregelung in Aussicht gestellt werden. Zu 3. Der Magistrat ist bemüht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die noch ausstehende Bewohnerparkregelung im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße umzusetzen. Ein konkreter Zeitpunkt kann aber noch nicht benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1