Bewohnerparkgebiete endlich einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST
1613
Betreff: Bewohnerparkgebiete endlich einrichten Zu 1. Mit der Einrichtung von Bewohnerregelungsbereichen
erwarten die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, dass die dafür
ausgewiesenen Flächen auch zur Verfügung stehen. Dementsprechend muss eine hohe
Überwachungsdichte für die Bewohnerregelungsbereiche gewährleistet werden
können. Die erwähnten 21 neu geschaffenen
Stellen beziehen sich auf das Ordnungsamt. Die Zuständigkeit für den
beschriebenen Aufgabenbereich (Überwachung des ruhenden Verkehrs) liegt
hingegen beim Straßenverkehrsamt (Städtische Verkehrspolizei). Von daher kann
ein Rückgriff auf die erwähnten 21 Stellen nicht erfolgen. Jedoch werden auch im Bereich der Städtischen
Verkehrspolizei im Zuge der Rekommunalisierung der Verkehrsüberwachung 20 neue
Stellen geschaffen. Im Gegenzug werden jedoch 15 Leiharbeitskräfte weniger für
das Straßenverkehrsamt tätig, so dass sich das tatsächliche Plus an Stellen auf
fünf reduziert.
Da städtische Beschäftigte im
Gegensatz zu Leiharbeitskräften auch mit erweiterten Aufgaben betraut sind
(z.B. Abschleppungen), werden sich auch Veränderungen im organisatorischen
Ablauf der Kontrollen ergeben. Insbesondere werden zeitliche Unterbrechungen
der Bestreifungen auftreten. Durch die fünf zusätzlichen Stellen wird letztlich
nur gewährleistet, dass die Intensität der Kontrollen der
Bewohnerregelungsbereiche auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann.
Mit der Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete geht
naturgemäß auch der Wunsch nach der Durchsetzung der entsprechenden
Verkehrsregeln einher. Um dies zu gewährleisten, muss die Kontrolldichte in den
bestehenden Gebieten reduziert werden. Zu 2. Der Magistrat hat mit der ST 176 aus 2017 zum
Ausdruck bringen wollen, dass eine Umsetzung von neu von den Ortsbeiräten
angeregten Bewohnerparkgebieten solange nicht in Aussicht gestellt werden kann,
wie noch nicht alle von der Stadtverordnetenversammlung ursprünglich zur
Umsetzung beschlossenen Bewohnerparkgebiete umgesetzt werden konnten. Der
Sachstand ist unverändert: Für den Bereich Poststraße, Niddastraße,
Ludwigstraße und Rudolfstraße kann bis auf weiteres keine Bewohnerparkregelung
in Aussicht gestellt werden. Zu 3. Der Magistrat ist bemüht im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Ressourcen die noch ausstehende Bewohnerparkregelung im Bereich
Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße
umzusetzen. Ein konkreter Zeitpunkt kann aber noch nicht benannt werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.04.2017, V 434
Antrag vom
03.01.2018, OF
495/1