Stellenplan 2017
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.02.2017, M 44 Betreff: Stellenplan 2017
1. Den vorgesehenen
Stellenplanveränderungen wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr
2017 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung vom 01.01.2017
zugestimmt. 2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die
notwendigen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die
Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 540
Neuschaffungen
402 Höherbewertungen
22 Abwertungen
12 Sonstige 9 Anbringung ku-Vermerke
5 Streichung ku-Vermerke
Darüber hinaus erfolgen bei den
Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen) 4 Höherbewertungen und 2 sonstige
Stellenplanveränderungen. Auf der Basis der zu Grunde zu legenden mittleren
Beträge für Personalausgaben ergibt sich für die Stellenplanvorlage 2017 der
Gemeindeverwaltung ein rein rechnerisches Volumen von 40.394.380 €
jährlich und für die Beamtenstellen der Sondervermögen von 99.330 €
jährlich. Die Finanzierung ist im Rahmen der
jeweiligen Personalkostenbudgets und unter Beachtung der geltenden
Bewirtschaftungsvorschriften zu gewährleisten. 3. Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die
Bewertungen von Beamtenplanstellen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der
auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung sachgerecht erfolgten
und alle Bewertungen von Arbeitnehmerstellen tarifgerecht vorgenommen
wurden. Beamten- und Arbeitnehmerstellen
können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und
Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Stellenplanvorlage 2017 organisationsbezogen unter Hinweis auf § 5
GemHVO-Doppik nach Teilstellenplänen aufgestellt wurde, die sich an den im
Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2017 mittels
eines datenbankgestützten Systems erstellt, das auch standardisierte
Textbeiträge verwendet, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere
Begründungstexte verfasst wurden. 5. Die beigefügten Organigramme der Ämter und
Betriebe geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen
die Wertigkeit der Leitungsfunktionen. 6. Entsprechend des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4731 (NR 909) wird ein nach
Organisationseinheiten aufgegliederter Stellenplan zusätzlich in elektronischer
Form als Tabellenkalkulation bereitgestellt. 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Verfahren
nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz durchgeführt wurde und die
Beteiligungsrechte der Personalvertretungen beachtet wurden. Begründung: A. Zielsetzung Nach dem geltenden Verfahren zur Durchführung von
Stellenplanveränderungen obliegt den Ämtern/Dezernaten die Entscheidung und
somit die Verantwortung über die inhaltliche Gestaltung und die
Finanzierbarkeit der Stellenplanvorlage sowie die Information, Abstimmung und
Beteiligung der örtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und
Personalvertretungen. Die
Zusammenfassung und Prüfung der Einzelbeiträge auf übergreifende, gesetzliche
und tarifliche Belange, erfolgt zentral durch das Personal- und
Organisationsamt.
Nachdem in der Gemeindeverwaltung
in den Jahren 2013, 2014 und 2015 infolge der erforderlichen Konsolidierung des
Personalhaushalts keine Stellenneuschaffungen erfolgten, gilt es, mit der
Stellenplanvorlage 2017 die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige
Stadtverwaltung zu schaffen. Zwar ist es durch die erheblichen Anstrengungen der
letzten Jahre gelungen, - die Servicequalität noch weiter zu verbessern,
- ein Betreuungsangebot für
Kinder, Jugendliche und Schüler/innen auf hohem Niveau bereitzustellen, - vermehrte Planungs- und
Bautätigkeit zu entwickeln, -
die sicherheitsrelevanten Aufgabenbereiche weiter fort zu entwickeln, - das soziale Angebot zu sichern,
- ein kulturelles Angebot auf
hohem Niveau anzubieten sowie - die Betreuung von Flüchtlingen sicherzustellen
und dies bei gleichzeitiger Erhöhung der Zahl der
Ausbildungsplätze und Übernahme von Nachwuchskräften, die wesentliche
Bestandteile einer perspektivisch ausgerichteten Personalpolitik sind. Die
Anstrengungen auf diesem Gebiet wurden unter Beachtung des demografischen
Wandels und damit einhergehender Personalgewinnungsprobleme in der
Vergangenheit auch von der Aufsichtsbehörde anerkannt und besonders
gewürdigt. Besonders beachtenswert ist hierbei
auch, dass die Stadt Frankfurt am Main neben der anerkanntermaßen hohen
Ausbildungsquote ihrer Verpflichtung als soziale Arbeitgeberin auch dadurch
nachkommt, dass mehr als 11 % ihrer Beschäftigten schwerbehindert oder
gleichgestellt sind, während die gesetzlich vorgegebene Quote bei lediglich 5 %
liegt. Gleichwohl sind die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Ämtern durch das stete Wachstum der Stadt und den daraus
resultierenden qualitativen und quantitativen Anforderungen zwischenzeitlich
aber an die Grenzen der Belastbarkeit gestoßen. Teilweise sind diese bereits
überschritten. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und zur
anforderungsgerechten Aufgabenerledigung ist es - neben den bereits mit dem
Nachtragsstellenplan 2016 erfolgten Neuschaffungen - auch im Haushaltsjahr 2017
unerlässlich, die Schaffung von zusätzlichen Stellen bedarfsorientiert
vorzusehen. Dies umso mehr, als es sich bei den Stellen im Nachtragshaushalt
fast ausschließlich um den Nachvollzug für bereits im Vorgriff bereitgestellte
zusätzliche Personalkapazitäten handelte. Die Stellenplanvorlage 2017 vereint daher im Grunde
divergierende Zielsetzungen: · Die Bereitstellung
zusätzlicher Kapazitäten in den Aufgabenbereichen, welche durch neue bzw.
veränderte gesetzliche Regelungen, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
oder zusätzliche Bedarfe aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen ("wachsende
Stadt") notwendig sind. · Die grundsätzliche Fortsetzung
der Stabilisierung des Stellen- und Personalbestands sowie die Konsolidierung
der Personalkosten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die
Ämter für das Stellenplanverfahren 2017 insgesamt rund 1.000 zusätzliche
Stellen für erforderlich gehalten und zur Neuschaffung angemeldet haben. Durch
vielfältige Abstimmungen, Verhandlungen und Priorisierungen ist es gelungen,
einen Einklang zwischen einer weiterhin erforderlichen maßvollen Entwicklung
des Stellen- und Personalbestands sowie der Personalkosten einerseits und der
aufgabenbezogenen zwingend erforderlichen Bereitstellung zusätzlicher
Kapazitäten andererseits herzustellen. Dies vorausgeschickt ergeben die vorgesehenen
Stellenplanveränderungen folgendes Bild: In der Gemeindeverwaltung 540 Neuschaffungen
402 Höherbewertungen
22 Abwertungen
12 Sonstige
9 Anbringung ku-Vermerke
5 Streichung ku-Vermerke
Bei den Sondervermögen (nur Beamtenplanstellen)
4 Höherbewertungen
2 Sonstige
Zusammen 540 Neuschaffungen
406
Höherbewertungen
22
Abwertungen
14
Sonstige
9 Anbringung ku-Vermerke
5 Streichung ku-Vermerke
Die Stellenplanvorlage 2017 beinhaltet 540
Stellenneuschaffungen (dezimal 533,3) und darüber hinaus 13 Erhöhungen von
Besetzbarkeiten (dezimal 6,54). Der Stellenbestand erhöht sich demnach
insgesamt um 539,84 Stellen. Hiervon entfallen rd. 250 Stellen - somit fast die
Hälfte der gesamten Mehrbedarfe - alleine auf die Bereiche des Jugend- und
Sozialamtes sowie des Jobcenters Frankfurt am Main. Die Schwerpunkte der
vorgesehenen Stellenneuschaffungen stellen sich wie folgt dar: 204 Jugend- und Sozialamt
50 Jobcenter Frankfurt am Main
40 Stadtschulamt
22 Straßenverkehrsamt
22 Amt für Straßenbau und
Erschließung 21 Ordnungsamt
20 Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik 18 Bürgeramt, Statistik und Wahlen
17 Umweltamt
13 Grünflächenamt
Die Zahl der Höherbewertungen in der
Gemeindeverwaltung beläuft sich auf insgesamt 402. Hiervon entfallen 135
Höherbewertungen auf die Branddirektion, die hauptsächlich Auswirkungen des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, § 347 vom 14.07.2016 -
Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen
des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt
Frankfurt am Main - sind. Mit der Stellenplanvorlage ist auch erstmals wieder
seit dem Jahr 2000 die Ausweisung von Amtszulagen an 18 Stellen des mittleren
nichttechnischen Verwaltungsdienstes (A9s+Z BesO) vorgesehen. Auf der Grundlage
sachgerechter Bewertung ist nach dem Hessischen Besoldungsgesetz die Gewährung
an jeweils bis zu 30 v. H. der Stellen, deren Funktion sich von denen der
Besoldungsgruppe A9 BesO abhebt möglich. Es handelt sich demnach um
Spitzenämter des mittleren Dienstes und stellt eine Entwicklungsmöglichkeit für
Leistungsträgerinnen und -träger im Endamt des mittleren Dienstes dar. Durch die Kommunale Stellenobergrenzenverordnung
(KomStOVO) vom 24.04.2007 (GVBl. I S. 289) - zuletzt geändert am 08.03.2011
(GVBl. I S. 153) - bestehen für die Stadt Frankfurt am Main bis einschl. der
BesGr. A 16 BesO keine Einschränkungen durch Stellenobergrenzen mehr. Die vorhandenen Stellen der
Besoldungsordnung B sind bereits seither im Hessischen Besoldungsgesetz
vorgesehen; insoweit tritt hier keine Änderung ein. Bezüglich der vorgesehenen bewertungsmäßigen
Anpassungen ist für die Beamtenplanstellen festzustellen, dass diese
sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden
Tätigkeiten sowie dem Maß der damit verbundenen Verantwortung erfolgten.
Die Bewertung von Arbeitnehmerstellen wurde
tarifgerecht vorgenommen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt ab
dem 01.01.2017 die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte neue
Entgeltordnung für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beamten- und Arbeitnehmerstellen können im Rahmen der
als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus
personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Die Stellenplanvorlage 2017 wurde unter Beachtung des
§ 5 GemHVO-Doppik in Teilstellenpläne untergliedert, die sich an den im
Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen orientieren. Die beigefügten Organigramme der Ämter und Betriebe
geben den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wieder und zeigen die
Bewertungen der Leitungsfunktionen. Die Verteilung der kommunalen Aufgaben auf die
einzelnen Ämter und Betriebe findet ihren Niederschlag im
Aufgabengliederungsplan der Stadt Frankfurt am Main. Im Übrigen wurde die Stellenplanvorlage 2017 - wie
bisher - mittels eines datenbankgestützten Systems mit standardisierten
Textbeiträgen erstellt, wobei zum besseren Nachvollzug teilweise ausführlichere
Begründungstexte verfasst wurden. Insgesamt bietet die Stellenplanvorlage 2017 die
Gewähr dafür, dass die der Stadtverwaltung obliegenden Aufgaben
anforderungsgerecht und kundenorientiert wahrgenommen werden können und dabei
der eingeschlagene Weg einer gleichermaßen verantwortungsvollen Entwicklung bei
Stellen, Personalbestand und Personalkosten fortgesetzt wird. B. Alternativen Angesicht der durch Aufgabenzuwächse gekennzeichneten
Gesamtsituation werden die vorgesehenen Maßnahmen als für erforderlich
erachtet, um die adäquate Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. C. Lösung Wie unter A. ausführlich dargelegt, sind
verschiedene, grundsätzlich divergierende Zielsetzungen in dieser
Stellenplanvorlage miteinander zu harmonisieren. Mit dem vorliegenden Entwurf
wird ein Einklang zwischen diesen unterschiedlichen Interessenlagen
hergestellt. Die vorgelegte Stellenplanvorlage
2017 bietet hierfür die Gewähr. D. Kosten Unter Zugrundelegung der mittleren Beträge für
Personalausgaben beträgt das Volumen dieser Stellenplanvorlage rein rechnerisch
zwar 40.394.380 € jährlich für die Gemeindeverwaltung (3.179.880 €
werden durch Drittmittel finanziert) und 99.330 € jährlich für die
Beamtenstellen der Sondervermögen; die vorgenannte Summen können aus
unterschiedlichen Gründen heraus jedoch nicht mit den tatsächlichen
Personalkosten gleichgesetzt werden. Die Finanzierung der kostenauslösenden
Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen
der jeweiligen Personalkostenbudgets und unter Beachtung der geltenden
Bewirtschaftungsvorschriften sicher zu stellen. Anlage
_Teil_1_OrgPlaene (nicht
öffentlich - ca. 2,3 MB) Anlage _Teil_2_Vorlage_S_1-140 (nicht öffentlich - ca. 5,8 MB)
Anlage _Teil_2_Vorlage_S_141-292 (nicht öffentlich - ca. 4,6 MB)
Anlage _Teil_3_OrgEinheiten (nicht öffentlich - ca. 83 KB)
Anlage _Teil_3_OrgEinheiten_Excel_Format (nicht öffentlich - ca. 49 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
09.04.2017, OF
281/1
Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434
Antrag vom
03.01.2018, OF
495/1
Anregung vom 23.01.2018, OA 219
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP
7 Beschluss: nicht auf TO
Die informatorische Lesung der Vorlage M 44 ist
abgeschlossen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 11. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 29.05.2017, TO I, TOP
43 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF
(= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 212)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO II, TOP 2
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 44 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD,
FDP und BFF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 212)
14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD,
FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen E
212) Beschlussausfertigung(en): § 1430, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 11 1