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Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummern 546 bis 552

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563

Betreff: Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummern 546 bis 552 Auf der Eschersheimer Landstraße kann zwischen den Hausnummern 548 bis 552 mit Unterbrechung durch den Fußgängerüberweg uneingeschränkt längs am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Vor der Hausnummer 546 wurde wegen des einfahrenden Busverkehrs eine Haltverbotszone von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr eingerichtet.

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