Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die
Grundschulkinder in Rödelheim schaffen Im Planungsbezirk
Rödelheim sind derzeit insgesamt 72 Kinder auf Wartelisten für einen
Betreuungsplatz in der Schulkindbetreuung. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule sind insgesamt
46 Kinder und im Schulbezirk der Brentanoschule 25 Kinder auf Wartelisten für
die Betreuungseinrichtungen Hort und Erweiterter Schulischen Betreuung im
jeweiligen Grundschulbezirk. Zum 01.08.2019 werden insgesamt 371 Betreuungsplätze
für Schulkinder im Hort und in der Erweiterten Schulischen Betreuung im
Stadtteil Rödelheim angeboten. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule stehen zu
diesem Zeitpunkt 234 Betreuungsplätze für dieses Alterssegment zur Verfügung.
Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die bestehende Erweiterte Schulische
Betreuung mit 50 Plätzen um 10 Plätze auf 60 erhöht. Die Schulleitung und
Träger sehen darüber hinaus leider keine Möglichkeit weitere Plätze zu
schaffen. Des Weiteren ist eine Erweiterung der
Platzkapazitäten der Kath. Kita St. Antonius, um eine Hortgruppe mit 20 Plätzen
in Planung. Der Zeitpunkt der Fertigstellung steht noch nicht fest. Im Schulbezirk der Brentanoschule stehen zum
01.08.2019, 137 Betreuungsplätze für Schulkinder zur Verfügung. Die Schulleitung der Brentanoschule und der Träger
sehen keine Möglichkeit, kurzfristig mehr Plätze zu schaffen. Die Plätze der
Erweiterten Schulischen Betreuung können nur im Einvernehmen mit den
Beteiligten aufgestockt werden. Ein gemeinsames Gespräch mit dem Dezernat für
Integration und Bildung, der Schulleitung und dem Träger hat am 18. Juni 2019
stattgefunden. Es konnte ein Rahmen für weitere Erhöhungen der ESB-Plätze
gesteckt werden. Ein Folgegespräch ist für Oktober 2019 geplant. Die herausfordernde Betreuungssituation im Stadtteil
Rödelheim bzw. Schulbezirk Michael-Ende-Schule und Brentanoschule ist dem
Magistrat bekannt, sodass einerseits zu Beginn des kommenden Schuljahres
2019/2020 20 neue ESB-Plätze geschaffen werden und Ausbauplanungen im
Betreuungssegment Hort verfolgt werden. Nach wie vor werden geeignete Liegenschaften gesucht
und geprüft werden. Aktuell ist keine geeignete Immobilie gefunden worden.
Zu 2.: Eine Vertreterin der Elterninitiative informierte am
12.02.2019 per Mail darüber, dass sie am gleichen Tag in der Ortsbeiratssitzung
wegen "fehlender Hortplätze" im Schulbezirk der Brentanoschule anfragen werden.
Auf unsere Antwort vom 13.02.19 mit Rückfragen an die Initiative haben wir
bisher keine Rückmeldung erhalten. Das Dezernat für Integration und Bildung
hält den Kontakt zur Elterninitiative und informiert sie über die weiteren
Entwicklungen. Zu 3.: Informationen zur Beantwortung der Fragestellungen,
welche das Amt für Bau und Immobilien betreffen, sind in dem vorgebenden
Zeitfenster nicht darstellbar. Zu 4.: Das Stadtschulamt rechnet bei der Bedarfsermittlung
mit der Anzahl der vorhandenen Plätze in Kindertageseinrichtungen. Diese wird
der Anzahl der im Einwohnermeldewesen gemeldeten Kinder in den jeweiligen
Regionen gegenübergestellt. Hieraus ergibt sich der Versorgungsgrad. Der
Bedarfsberechnungen für die Schul-Planungsbezirke werden auf der Grundlage der
Kinderzahlen des Bürgeramts generiert, hierbei handelt es sich um zwei
Sonderauswertungen zu den Stichtagen 31.12. und 30.06. eines jeweiligen Jahres.
Der aktuelle Versorgungsgrad wird in Bezug auf die 4 Jahrgänge der
Grundschul- kinder berechnet. Das Versorgungsziel ist im
Kindertagesstätten-Entwicklungsplan beschrieben und durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (zuletzt B310 von 25.11.2016,
Beschluss der StVV §1004 vom 23.02.2017). Die Planung für den Hortbereich beruht auf dem
gesetzlichen Auftrag, dass u.a. für Kinder im schulpflichtigen Alter ein
bedarfsdeckendes Angebot in Tageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege vorzuhalten ist (§ 24 SBG VIII.KJHG). Allerdings besteht für
schulpflichtige Kinder weder nach dem SGB VIII noch nach dem Hessischen
Landesrecht (Hessisches Kinder-und Jugendhilfegesetz - HKJGB; Hessisches
Schulgesetz) kein einklagbarer Rechtsanspruch auf einen Hortplatz oder einen
schulischen Betreuungsplatz. Zu 5.: Die Wohnungsbaumaßnahmen im Besonderen die Maßnahme B
48 südlich der Rödelheimer Landstraße, (Schönhofviertel) werden mit 1500
Wohneinheiten bereits in der Schul- und Jugendhilfeplanung berücksichtigt.
Neben der Realisierung einer Grundschule mit einem ganztägigen
Betreuungskonzept werden 6 Kindertageseinrichtungen mit 22 Betreuungsgruppen
zur Bedarfsdeckung geplant. Zu 6.: Das Dezernat Integration und Bildung hat bereits
neben den Bestrebungen einen Rechtsanspruch für eine nachschulische Betreuung
für Grundschulkinder zu realisieren, die Schaffung von Betreuungsplätzen für
die Altersgruppe der Grundschulkinder priorisiert und setzt mit Hochdruck den
Ausbau in den Betreuungssegmenten der Erweiterten Schulischen Betreuung als
auch in Horten und in der Kindertagespflege fort. Perspektivisch entwickelt das Stadtschulamt auf
Grundlage eines Magistratsbeschlusses aus dem Jahr 2017 aktuell ein
Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen und Schulen mit Grundstufen
in Frankfurt am Main. Ziel ist es, ein einheitliches kommunales
Förderprogramm samt Integration der Landesressourcen zu erarbeiten, welches die
strukturellen Voraussetzungen für die Betreuungsplatzgarantie für
Grundschulkinder im Hinblick auf das Eintreten des Rechtsanspruchs auf
kommunaler Seite schafft. Dieser Prozess erfolgt unter Einbeziehung von Schule,
Jugendhilfe, weiteren Bildungsakteuren, Eltern, Schülerinnen und Schüler und
soll im Herbst 2019 abgeschlossen werden, in der Form, dass sich konkrete
Maßnahmen für die Umsetzung des Konzepts ableiten und anschließend in eine
Pilotierungsphase überführen lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665
Antrag vom
12.11.2019, OF
427/7
Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542
Antrag vom
04.01.2022, OF 97/7
Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277
Auskunftsersuchen
vom 06.06.2023, V 687