Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM
4665 entstanden aus Vorlage:
OF 364/7 vom
26.04.2019 Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die
Grundschulkinder in Rödelheim schaffen Bei der Sitzung des Ortsbeirats 7 am
12. Februar 2019 sprach eine Gruppe besorgter Eltern vor, die für ihre Kinder,
die zum kommenden Schuljahr in die Brentanoschule eingeschult werden, zum
aktuellen Zeitpunkt keine Betreuung nach dem Unterricht haben werden.
Anschaulich berichteten sie, was für schwerwiegende berufliche und
finanzielle Konsequenzen dies für sie bedeuten würde. Der Ortsbeirat beauftragt deshalb den Magistrat,
1. über das Kindernet genaue
Zahlen zu ermitteln, wie viele Kinder mit Schulbeginn in der Brentanoschule und
auch im Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule keine Nachmittagsbetreuung
haben werden, um einen genauen Bedarf festzustellen; 2. falls dies noch nicht geschehen ist, sich mit der
gegründeten Elterninitiative in Verbindung zu setzen und diese zeitnah und
regelmäßig über den Sachstand der beabsichtigten Maßnahmen zu informieren bzw.
diese in die Überlegungen nach sinnvollen Lösungen einzubeziehen, wenn diese es
möchte; 3. das Amt für Bau
und Immobilien finanziell und personell so auszustatten, dass es in der Lage
ist, grundlegende Lösungen zu realisieren, sodass sich dieser unwürdige Zustand
nicht innerhalb weniger Jahre wiederholt, nämlich, dass Eltern mit dem
Schulbeginn ihrer Kinder um deren Versorgung bangen müssen; 4. verpflichtend die statistischen
Daten in Bezug auf Einwohner- und Geburtenzahl sowie die
Belegung der Einrichtungen im Vorschulbereich für eine realistische
Bedarfserhebung heranzuziehen; 5. ergänzend hierzu die aktuell erfolgten
Wohnungsbaumaßnahmen in den Stadtteilen zu berücksichtigen; 6. alle politischen Möglichkeiten zu
nutzen, dass die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung formulierte
Absichtserklärung auf einen Rechtsanspruch für eine nachschulische Betreuung
der Grundschulkinder zügig realisiert wird und nicht erst im Jahr 2025. Dies
als logische Konsequenz aus dem bestehenden Rechtsanspruch für die Betreuung
von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549
Antrag vom
12.11.2019, OF
427/7
Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542
Antrag vom
04.01.2022, OF 97/7
Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277
Auskunftsersuchen
vom 06.06.2023, V 687
Aktenzeichen: 40 4