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Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 entstanden aus Vorlage: OF 364/7 vom 26.04.2019 Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen Bei der Sitzung des Ortsbeirats 7 am 12. Februar 2019 sprach eine Gruppe besorgter Eltern vor, die für ihre Kinder, die zum kommenden Schuljahr in die Brentanoschule eingeschult werden, zum aktuellen Zeitpunkt keine Betreuung nach dem Unterricht haben werden. Anschaulich berichteten sie, was für schwerwiegende berufliche und finanzielle Konsequenzen dies für sie bedeuten würde. Der Ortsbeirat beauftragt deshalb den Magistrat, 1. über das Kindernet genaue Zahlen zu ermitteln, wie viele Kinder mit Schulbeginn in der Brentanoschule und auch im Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule keine Nachmittagsbetreuung haben werden, um einen genauen Bedarf festzustellen; 2. falls dies noch nicht geschehen ist, sich mit der gegründeten Elterninitiative in Verbindung zu setzen und diese zeitnah und regelmäßig über den Sachstand der beabsichtigten Maßnahmen zu informieren bzw. diese in die Überlegungen nach sinnvollen Lösungen einzubeziehen, wenn diese es möchte; 3. das Amt für Bau und Immobilien finanziell und personell so auszustatten, dass es in der Lage ist, grundlegende Lösungen zu realisieren, sodass sich dieser unwürdige Zustand nicht innerhalb weniger Jahre wiederholt, nämlich, dass Eltern mit dem Schulbeginn ihrer Kinder um deren Versorgung bangen müssen; 4. verpflichtend die statistischen Daten in Bezug auf Einwohner- und Geburtenzahl sowie die Belegung der Einrichtungen im Vorschulbereich für eine realistische Bedarfserhebung heranzuziehen; 5. ergänzend hierzu die aktuell erfolgten Wohnungsbaumaßnahmen in den Stadtteilen zu berücksichtigen; 6. alle politischen Möglichkeiten zu nutzen, dass die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung formulierte Absichtserklärung auf einen Rechtsanspruch für eine nachschulische Betreuung der Grundschulkinder zügig realisiert wird und nicht erst im Jahr 2025. Dies als logische Konsequenz aus dem bestehenden Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Aktenzeichen: 40 4

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