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Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu dem mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1211 vom 24.06.2019 mitgeteilten Sachstand hat sich keine Veränderung ergeben. Bereits seit längerer Zeit besteht Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main. Aufgrund von immer wieder auftretenden, nicht zuletzt pandemiebedingten Verzögerungen im finalen Abstimmungsprozess mit dem ERV konnte der Übereignungsvertrag jedoch bislang noch nicht beurkundet werden. Das ABI geht aufgrund der letzten Abstimmungen mit dem ERV davon aus, dass der Vertragsinhalt nun final abgestimmt ist und der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden wird. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befindet sich im Geschäftsgang.