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Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1332 Betreff: Grundhafte Sanierung der Romroder Straße Für die Romroder Straße und deren Einmündungsbereiche zur Alsfelder Straße und Draisbornstraße/Lohrgasse hat die Auswertung der Straßenzustandsdaten ergeben, dass derzeit kein akuter Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, also der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Deshalb sind die Erarbeitung einer Planung und die Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung gegenwärtig nicht begründbar. Der Etat-Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 51 Antrag vom 12.11.2018, OF 472/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 284

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