Grundhafte Sanierung der Romroder Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST
1332
Betreff: Grundhafte
Sanierung der Romroder Straße Für die Romroder Straße und deren
Einmündungsbereiche zur Alsfelder Straße und Draisbornstraße/Lohrgasse hat die
Auswertung der Straßenzustandsdaten ergeben, dass derzeit kein akuter
Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und
unabweisbar sind, also der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der
Zukunftssicherung dienen. Deshalb sind die Erarbeitung einer Planung und die
Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung gegenwärtig nicht
begründbar. Der Etat-Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen
werden Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2018, EA 51
Antrag vom
12.11.2018, OF
472/11
Etatanregung vom 03.12.2018, EA 284