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Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154

Betreff: Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1220 - OA 200 OBR 11 - Zu 2.: Der nördliche Bereich der Hintergasse und die Alsfelder Straße werden voraussichtlich 2007/2008 und die Romroder Straße sowie der nördliche Bereich der Draisborngasse voraussichtlich 2008/2009 grundhaft erneuert. Weitere Maßnahmen können nicht vor 2009 begonnen werden und sind aus heutiger Sicht nicht aus dem Programm "Grunderneuerung von Gemeindestraßen" finanzierbar. Aus diesem Grund wird der angeregte Bereich der Hofhausstraße in die Sanierungsrückstandsliste aufgenommen und ab 2009 saniert, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Zu 3.: Der angesprochene Bereich der Hofhausstraße ist die Haupterschließungsstraße in Seckbach für die Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße sowie die direkte Verbindung zwischen Seckbach und dem übergeordneten Straßennetz der Friedberger Landstraße. Er ist darüber hinaus für die Anbindung der Siedlung Festeburg an Seckbach unentbehrlich. Aufgrund der hieraus resultierenden Verkehrsbelastung kann hier kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden. Zur Durchsetzung der hier auf 30km/ festgesetzten Höchstgeschwindigkeit wird geprüft, ob im Rahmen der Grunderneuerung der Hofhausstraße Aufpflasterungen im Einmündungsbereich Zentgrafenstraße/Hintergasse eingebaut werden können.Nebenvorlage: Anregung vom 23.04.2007, OA 384 Antrag vom 21.03.2007, OF 109/11

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