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Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Betreff: Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1220 - OA 200 OBR 11 - Zu 2.: Der nördliche Bereich der Hintergasse und die Alsfelder Straße werden voraussichtlich 2007/2008 und die Romroder Straße sowie der nördliche Bereich der Draisborngasse voraussichtlich 2008/2009 grundhaft erneuert. Weitere Maßnahmen können nicht vor 2009 begonnen werden und sind aus heutiger Sicht nicht aus dem Programm "Grunderneuerung von Gemeindestraßen" finanzierbar. Aus diesem Grund wird der angeregte Bereich der Hofhausstraße in die Sanierungsrückstandsliste aufgenommen und ab 2009 saniert, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Zu 3.: Der angesprochene Bereich der Hofhausstraße ist die Haupterschließungsstraße in Seckbach für die Bereiche nördlich der Wilhelmshöher Straße sowie die direkte Verbindung zwischen Seckbach und dem übergeordneten Straßennetz der Friedberger Landstraße. Er ist darüber hinaus für die Anbindung der Siedlung Festeburg an Seckbach unentbehrlich. Aufgrund der hieraus resultierenden Verkehrsbelastung kann hier kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden. Zur Durchsetzung der hier auf 30km/ festgesetzten Höchstgeschwindigkeit wird geprüft, ob im Rahmen der Grunderneuerung der Hofhausstraße Aufpflasterungen im Einmündungsbereich Zentgrafenstraße/Hintergasse eingebaut werden können. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.04.2007, OA 384 Antrag vom 21.03.2007, OF 109/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2006, OA 200 Antrag vom 25.02.2017, OF 142/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 77 Antrag vom 30.12.2017, OF 282/11 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 51 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 284 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 14 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 9 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 8 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.03.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.04.2007, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 384 2007 1. Die Vorlage B 154 wird unter Hinweis auf OA 384 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 109/11 wird in der folgenden geänderten Fassung, als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung, beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und Hausnummer 28, nach dessen Sanierung als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 384 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (= Zurückweisung) sowie FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und ÖkoLinX/E.L. (B 154 = Zurückweisung, OA 384 = Annahme) REP (B 154 = Kenntnis, OA 384 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 154 = Kenntnis, OA 384 = Enthaltung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 384 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE.WASG, BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) sowie FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2009, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 32 1

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