Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B
154 Betreff:
Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und
Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.12.2006, § 1220 - OA
200 OBR 11 - Zu 2.: Der nördliche Bereich
der Hintergasse und die Alsfelder Straße werden voraussichtlich 2007/2008 und
die Romroder Straße sowie der nördliche Bereich der Draisborngasse
voraussichtlich 2008/2009 grundhaft erneuert. Weitere Maßnahmen können nicht
vor 2009 begonnen werden und sind aus heutiger Sicht nicht aus dem Programm
"Grunderneuerung von Gemeindestraßen" finanzierbar. Aus diesem Grund wird der angeregte Bereich der
Hofhausstraße in die Sanierungsrückstandsliste aufgenommen und ab 2009 saniert,
sofern die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Zu 3.: Der angesprochene Bereich der Hofhausstraße
ist die Haupterschließungsstraße in Seckbach für die Bereiche nördlich der
Wilhelmshöher Straße sowie die direkte Verbindung zwischen Seckbach und dem
übergeordneten Straßennetz der Friedberger Landstraße. Er ist darüber hinaus
für die Anbindung der Siedlung Festeburg an Seckbach unentbehrlich. Aufgrund der hieraus resultierenden
Verkehrsbelastung kann hier kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet
werden. Zur Durchsetzung der hier auf 30km/ festgesetzten Höchstgeschwindigkeit
wird geprüft, ob im Rahmen der Grunderneuerung der Hofhausstraße
Aufpflasterungen im Einmündungsbereich Zentgrafenstraße/Hintergasse eingebaut
werden können. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
23.04.2007, OA 384
Antrag vom
21.03.2007, OF
109/11 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
30.10.2006, OA 200
Antrag vom
25.02.2017, OF
142/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 77
Antrag vom
30.12.2017, OF
282/11
Etatanregung vom 22.01.2018, EA 51
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 284
Etatanregung
vom 14.03.2022, EA 14
Etatanregung
vom 24.04.2023, EA 9
Etatanregung
vom 15.04.2024, EA 8
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.03.2007 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR
11 am 23.04.2007, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 384 2007
1. Die Vorlage
B 154 wird unter Hinweis auf OA 384 zurückgewiesen.
2. Die Vorlage
OF 109/11 wird in der folgenden geänderten Fassung, als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung, beschlossen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird
aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und
Hausnummer 28, nach dessen Sanierung als verkehrsberuhigten Bereich
auszuweisen. Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (=
Kenntnis) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF gegen CDU (=
Ablehnung) 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.05.2007, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 384 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG (=
Zurückweisung) sowie FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (=
Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF und ÖkoLinX/E.L. (B 154 = Zurückweisung, OA 384 = Annahme)
REP (B 154 = Kenntnis, OA 384 = Prüfung und Berichterstattung)
NPD (B 154 = Kenntnis, OA 384 = Enthaltung) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2007, TO II, TOP 64
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 154 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 384 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE.WASG,
BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) sowie FAG (= Kenntnis als
Zwischenbericht)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und
ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung);
NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2009, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007 Aktenzeichen: 32 1