Umgestaltung der Romroder Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1026
Betreff: Umgestaltung der Romroder Straße Nach Auswertung von Straßenzustandsdaten besteht kein akuter Sanierungsbedarf für die Romroder Straße und deren Einmündungsbereiche zur Alsfelder Straße und Draisbornstraße/Lohrgasse. Bei der wirtschaftlichen Haushaltsführung ist es nur zulässig, investive Mittel anzumelden, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, also der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Deshalb ist es gegenwärtig nicht zu begründen, eine Planung zu erarbeiten und Investitionsmittel für eine Umgestaltung anzumelden. Der Etat-Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.