Umgestaltung der Romroder Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1026 Betreff: Umgestaltung der Romroder Straße
Nach Auswertung von Straßenzustandsdaten besteht kein akuter
Sanierungsbedarf für die Romroder Straße und deren Einmündungsbereiche zur
Alsfelder Straße und Draisbornstraße/Lohrgasse. Bei der wirtschaftlichen
Haushaltsführung ist es nur zulässig, investive Mittel anzumelden, wenn sie
wesentlich und unabweisbar sind, also der Substanzerhaltung oder in besonderem
Maße der Zukunftssicherung dienen. Deshalb ist es gegenwärtig nicht zu begründen, eine
Planung zu erarbeiten und Investitionsmittel für eine Umgestaltung
anzumelden. Der Etat-Anregung des Ortsbeirates
kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 284
Etatanregung
vom 14.03.2022, EA 14