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Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Betreff: Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Aufgrund des mittlerweile sehr langen Planungsvorlaufes, hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und die Deutsche Bahn AG das Baustellenlogistikkonzept auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses überarbeitet. Hierbei war u.a. Ziel, betroffene Anlieger so gering wie möglich zu belasten. Ausgehend von den damaligen Festlegungen im Planfeststellungsverfahren ist die Baustellenandienung im Bereich des OBR 10 wie nachfolgend beschrieben geplant: Als Grundkonzept für die Baustellenverkehre dient die planfestgestellte, bahnparallele Baustraße. Anbindung (Zu- und Abfahrt) der Baustraße an die B3 erfolgt in Höhe der Brücke über die Nidda. Der Baustellenverkehr verläuft parallel zu den beiden bestehenden Gleisen, wie planfestgestellt, in Richtung Bad Vilbel und Berkersheim und zurück zur B3. Die Berkersheimer Bahnstraße ist aufgrund der engen Ortslage nicht als Zufahrt vorgesehen. Ein geringer Baustellenverkehr ist über die bauzeitig zu ertüchtigende Brücke über die Nidda bei Harheim möglich. Weitere Massentransporte werden über die Brücke der L3003 vom Autobahnanschluss über die Homburger Landstraße bzw. über den Berkersheimer Weg in Richtung Eschersheim abgewickelt. Im Bereich Frankfurter Berg verteilt sich der Verkehr analog zu Berkersheim und wie planfestgestellt entlang der Bahn. Auf dem Gelände der ehemaligen Güterabfertigung (DB-Gelände) im Bereich der Station Frankfurter Berg ist eine Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche planfestgestellt. Wichtige Zufahrtsstraßen zu den Baufeldern sind mit der Straßenverkehrsbehörde vorabgestimmt und werden bis zum Baubeginn weiter konkretisiert. Grundsätzlich sind öffentliche Straßen für den Baustellenverkehr in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde nutzbar. Bei unzureichend tragfähigen Straßen erfolgt eine Beweissicherung und später ggf. eine Schadensbehebung auf Grundlage der durchgeführten Beweissicherung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786