Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei dem Ausbau der MainWeserBahn
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 28.06.2016, V 66 entstanden aus Vorlage:
OF 71/10 vom
14.06.2016 Betreff: Klarstellung der Führung des Bauverkehrs bei
dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: V 1552/16 OBR 10; ST 665/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, wie und in welchem Umfang der Bauverkehr für den Ausbau der
Main-Weser-Bahn durch den Ortsbezirk 10 geführt werden soll, sofern der Ausbau
tatsächlich Anfang 2018 beginnen sollte. Begründung: Die Großbaustellen der vergangenen Monate haben
gezeigt, dass die Kapazität der Grundstraßen im Ortsbezirk 10 an ihre
Kapazitätsgrenzen angekommen sind und Sperrungen oder Einschränkungen auf
diesen Strecken unmittelbar zu Staus und Ausweichverkehren führen. Deshalb wird
die Verkehrsführung des Bauverkehrs im Ortsbezirk 10 bei einem derart großen
Bauprojekt wie den Ausbau der Main-Weser-Bahn von entscheidender Bedeutung
dafür sein, wie der Verkehr über Jahre hinweg fließen kann. Die
planfestgestellten Routen sind dabei heute deutlich stärker belastet als zum
Zeitpunkt der seinerzeitigen Festlegung. Deshalb ist es dringend gefordert,
dass Magistrat und Deutsche Bahn AG sich ins Benehmen setzen, um den Verkehr
rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen so zu planen, dass es nicht zu einem
vollständigen Zusammenbruch in den Stoßzeiten kommt und die Anwohner in den
Wohnstraßen, durch die er führen wird, nicht unzumutbar in ihrer Nachtruhe
gestört werden. Hierbei eröffnet die Stellungnahme vom 22.04.2016, ST 665,
zusätzlichen Klärungsbedarf. Wenn der Bauverkehr im Berkersheimer Weg so stark
wird, dass eine Beschädigung des grundsanierten Berkersheimer Weges in der
Bauzeit bis zum Jahr 2022 zu befürchten wäre, obwohl eine solche Sanierung nach
den technischen Vorgaben erhebliche Belastungen unproblematisch verkraften
muss, so sollte der Magistrat dringend klarstellen, mit welchem Umfang an
Bauverkehr zu rechnen ist. Das gilt insbesondere für den Berkersheimer Weg als
reine Wohnstraße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1552
Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 665
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272
Antrag vom
18.10.2016, OF
158/10
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786
Aktenzeichen: 66 0