Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. Ferner
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 158/10
Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau
der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und
berichten und sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorstellen, wie die in
ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der
Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim
erfolgen soll. Ferner möge der Magistrat erläutern, wie die in diesem Bereich
der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen
Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der
Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn
einbezogen werden sollen? Begründung: In ST 1272 ist erstmalig die Rede davon, dass der
Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in
Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen
bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder
vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die
Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom
Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich
überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein
Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 erforderte deshalb sehr lange oder
entsprechend steile Rampen. Damit sie Schwerlastverkehr überhaupt nutzen
könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich
aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des
Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur
Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die
erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde.
Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein.
Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.06.2016, V 66
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10
am 01.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 786 2016
Die
Vorlage OF 158/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme