Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen von Sossenheim zu den angrenzenden Gemeinden verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- , 3. und
- Der Magistrat bedauert, der Anregung in absehbarer Zeit nicht entsprechen zu können. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregung, den Freizeit- und Alltagsradverkehr zwischen Frankfurt und dem Main-Taunus-Kreis besser anzubinden (siehe auch ST 845/2020). Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4424 vom 29.08.2019 zur "Fahrradstadt Frankfurt am Main" ist der Magistrat gefordert, die in der Beschlussausfertigung aufgeführten Maßnahmen mit höherer Priorität umzusetzen. Daher kann ein Umbau der bestehenden Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 derzeit nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt für eine eigenständige Geh- und Radwegbrücke über die A66. Vorrangig werden hier die Maßnahmen aus dem Frankfurter Brückenbauprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6148, M 61) umgesetzt. Ergänzend zu
- Um die Unterführung von den Sulzbachwiesen in Richtung Sulzbach angemessen zu verbreitern, müsste der Sulzbach teilweise verrohrt werden. Diese Maßnahme müsste wasserrechtlich durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass in diesem Fall keine Genehmigung erteilt wird, da eine Verrohrung des Gewässers nicht mit dem Wasserrecht und der Wasserrahmenrichtlinie zu vereinbaren ist. Ebenso würde eine Verrohrung den bestehenden Hochwasserabfluss einschränken. Zu
- Zu diesem Punkt wurde in der ST 2315/2019 abschließend Stellung genommen.