Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen von Sossenheim zu den angrenzenden Gemeinden verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM
5045 entstanden aus
Vorlage: OF 1099/6 vom
18.08.2019 Betreff: Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen von
Sossenheim zu den angrenzenden Gemeinden verbessern Vorgang: OM 1915/17 OBR 6; ST 2170/17; V
981/18 OBR 6; ST 85/19 Der Magistrat wird gebeten, die Rad- und
Fußwegeverbindungen zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden zu
verbessern und dabei nachfolgend genannte Punkte zu berücksichtigen: 1. Die bestehende Unterführung von
den Sulzbachwiesen in Richtung Sulzbach ist so zu verbreitern, dass Fußgänger
und Radfahrer bequem und mit guter Sicht durchfahren können, bspw. indem eine
Platte o. Ä. über den Sulzbach gelegt wird und der Sulzbach an dieser
Stelle unterirdisch verläuft; 2. Anlage einer sicheren Rad- und Fußwegeverbindung
von Sossenheim-Nord nach Eschborn entlang der Siegener Straße bzw.
Sossenheimer Straße (straßenbegleitender Geh- und Radweg) - kurzfristig und vor
Erneuerung des Brückenbauwerks über die Landstraße L 3006 (siehe Stellungnahme
vom 18.01.2019, ST 85); 3. Prüfung des Baus einer eigenständigen Geh- und
Radwegbrücke über die A 66 und Vorstellung der Optionen im Ortsbeirat (siehe
Stellungnahme vom 10.11.2017, ST 2170); 4. Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs entlang der Siegener Straße, die hier für mehr Sicherheit sorgen
(siehe Stellungnahme vom 18.01.2019, ST 85). Begründung: Für Fahrradfahrer und Fußgänger stellt die Autobahn A
66 eine massive Barriere zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Westen und den
Gemeinden des Main-Taunus-Kreises dar. Dies bestätigt der Magistrat auch in
seiner Stellungnahme vom 10.11.2017, ST 2170. In Sossenheim gibt es derzeit
zwei Möglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer, um die Autobahn zu
"überqueren". Beide Wege bedürfen jedoch dringender Verbesserungen, damit sie
Fahrradfahrer und Fußgänger sicher nutzen können. Bürgerinnen und Bürger haben
schon in vielen Gesprächen darauf hingewiesen und auch der Ortsbeirat hat hier
schon mehrfach Maßnahmen zur Verbesserung gefordert - passiert ist bisher
jedoch kaum etwas. Die bestehende Unterführung von den Sulzbachwiesen in
Richtung Sulzbach ist so schmal, dass hier kaum ein Radfahrer und ein Fußgänger
aneinander vorbeikommen, geschweige denn zwei Radfahrer. Hinzu kommt, dass der
Weg nur schwer einsehbar ist. In seiner Stellungnahme vom 10.11.2017,
ST 2170, bestätigt der Magistrat den Verbesserungsbedarf, nennt jedoch
keine konkreten Maßnahmen. Derzeit gibt es keine sichere Rad- und
Fußverkehrsverbindung zwischen Sossenheim-Nord und Eschborn. Der Magistrat
verweist hier seit Jahren auf die Umsetzung des neuen Brückenbauwerks über die
BAB 66. Die Planung wird jedoch immer wieder verschoben, ursprünglich für 2017
geplant, wird nun das Jahr 2021 für die Umsetzung genannt. Dabei ist ein Rad-
und Fußweg an dieser Stelle umso wichtiger, da dieser Weg u. a. auch von
vielen Kindern und Jugendlichen genutzt wird, die in Eschborn zur Schule gehen.
Der Ortsbeirat erwartet deshalb, dass die Stadt Frankfurt hier endlich tätig
wird, ohne auf Hessen Mobil zu warten. Der Magistrat weist in seiner
Stellungnahme vom 18.01.2019, ST 85, selbst auf die Möglichkeit hin, einen
straßenbegleitenden Geh- und Radweg kurzfristig und vor Erneuerung des
Brückenbauwerks anzulegen. Gerade mit Blick auf die aktuellen Diskussionen um
eine Reduzierung des Autoverkehrs sollte es im Interesse der Stadt Frankfurt
sein, dass möglichst viele Menschen Alternativen nutzen. Neben dem ÖPNV gehört
dazu auch, dass die Menschen vom Auto auf das Fahrrad umsteigen. Dazu müssen
aber u. a. auch sichere Wegeverbindungen angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1915
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.11.2017, ST 2170
Auskunftsersuchen
vom 11.09.2018, V 981
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.01.2019, ST 85
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2315
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.07.2020, ST 1264
Antrag vom 09.10.2020, OF 1379/6
Anregung an den
Magistrat vom 27.10.2020, OM 6786
Antrag vom
03.10.2021, OF
194/6
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 874
Aktenzeichen: 66 2