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Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Gemeinde Sulzbach und in enger Abstimmung mit der RTW Planungsgesellschaft die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und der Gemeinde Sulzbach endlich fahrrad- und fußgängerfreundlich umzubauen:

  1. Anschlussstelle Sossenheim: Die Anschlussstelle in Frankfurt-Sossenheim mit der bestehenden Brücke über den Sulzbach soll an die (möglichst die gesamte Breite umfassende) Gitterbrücke angeschlossen werden.
  2. Die Unterführung: Die befahr- und begehbare Fläche der Unterführung soll mittels z.B. einer Gitterbrücke anstelle des vorhandenen schmalen Gehwegs maximiert werden (wenn möglich über die gesamte Breite der Unterführung).
  3. Anschlussstelle Sulzbach: Die Anschlussstelle zur neuen Gitterbrücke auf Sulzbacher Gemarkung soll so umgebaut werden, dass sowohl die Steigungen für Fahrräder akzeptabel sind als auch die Unterführung selbst besser eingesehen werden kann. Eine Lösung sollte in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sulzbach herbeigeführt werden. Des Weiteren soll die Planung und Umsetzung der Unterführung und der beiden Anschlussstellen eng mit der RTW Planungsgesellschaft abgestimmt werden, die nordwestlich der Anschlussstelle Sulzbach ein Brückenbauwerk für die RTW Trasse plant.

Begründung

Die Unterführung unter der A66 zwischen Sossenheim und Sulzbach ist eine hochfrequentierte Verbindung zwischen dem östlichen Main-Taunus-Kreis und der Stadt Frankfurt, die sowohl zu Fuß als auch per Fahrrad von vielen Menschen täglich genutzt wird. Der momentane Zustand der Unterführung ist ungenügend: die Zufahrt von Sulzbacher Seite ist wenig einsichtig und sehr steil, die Unterführung an sich ist sehr schmal, so dass sich keine zwei Fahrräder schiebend begegnen können. Der Ortsbeirat 6 hat nun schon mehrfach auf die schlechten Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden hingewiesen, wurde bisher aber von Seiten des Magistrats nur vertröstet (bspw. mit den Stellungnahmen ST 845/20, ST 1264/20 und ST 487/21).

Beratungsverlauf 1 Sitzung

5
5. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen