Autobahnquerung von Sossenheim nach Norden für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.11.2017, ST 2170 Betreff: Autobahnquerung von Sossenheim nach
Norden für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessern Die Autobahn A 66
stellt eine massive Barriere für den Radverkehr zwischen den Stadtteilen im
Frankfurter Westen und den Gemeinden des Main-Taunus-Kreises dar. Im Bereich Sossenheim ist hiervon die
auch als Regionalparkroute ausgewiesene Relation entlang des Sulzbachs
betroffen. Der Weg wird in unzureichender Breite und unter schwierigen
Sichtbedingungen gemeinsam mit dem Sulzbach unter der Autobahn durchgeführt.
Ein Verbesserungsbedarf ist
unverkennbar. Insofern wurde auch die RTW-Planung und der damit verbundene
Brückenschlag über die A 66 hinsichtlich der Potenziale für eine Verbesserung
der Radverkehrsbeziehungen untersucht. Die Linienführung der RTW verläuft
jedoch praktisch quer zu der Relation entlang des Sulzbachs. Eine an die
RTW-Trasse angelehnte Geh- und Radwegführung würde zu erheblichen, wenig
attraktiven Umwegen führen. Die hohe Baulänge der RTW-Brücke relativiert zudem
den potenziellen Kostenvorteil eines daran angehängten Geh- und Radwegs.
Der Magistrat fokussiert seine Überlegungen für eine
Verbesserung der Wegebeziehung daher zunächst auf eine Verbesserung der
bestehenden Unterführung bzw. auf eine eigenständige kurze Geh- und
Radwegbrücke über die A 66. Die Option einer späteren Lösung an der RTW-Trasse
soll aber nicht vorschnell aufgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1915
Antrag vom
18.08.2019, OF
1099/6
Antrag vom 23.08.2019, OF 1101/6