Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537
und 820 Das Grundstück, Flur 12, Flurstück
150 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537. Es ist in
Privatbesitz und kann im Allgemeinen Wohngebiet mit einer zweigeschossigen
Wohnbebauung bebaut werden. Es liegt aktuell keine Planung vor. Das Grundstück, Flur 12, Flurstück 224 befindet sich
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist ebenfalls als
Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und kann bebaut werden. Es befindet sich im
städtischen Eigentum. Es gab mehrere Planungen, die nicht realisiert wurden. Es
liegt keine aktuelle Planung vor. Das Grundstück Flur 12; Flurstück 337 befindet sich
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist als Verkehrsfläche
festgesetzt. Hier kann keine Bebauung realisiert werden. Es handelt sich um
einen Quartiersplatz, der nicht bebaut werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.04.2018, V 817
Antrag vom
26.07.2018, OF
322/12
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460
Anregung vom
10.05.2019, OA 393