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Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820 Das Grundstück, Flur 12, Flurstück 150 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 537. Es ist in Privatbesitz und kann im Allgemeinen Wohngebiet mit einer zweigeschossigen Wohnbebauung bebaut werden. Es liegt aktuell keine Planung vor. Das Grundstück, Flur 12, Flurstück 224 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und kann bebaut werden. Es befindet sich im städtischen Eigentum. Es gab mehrere Planungen, die nicht realisiert wurden. Es liegt keine aktuelle Planung vor. Das Grundstück Flur 12; Flurstück 337 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 820 und ist als Verkehrsfläche festgesetzt. Hier kann keine Bebauung realisiert werden. Es handelt sich um einen Quartiersplatz, der nicht bebaut werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 Anregung vom 10.05.2019, OA 393