Pavillon an der Grundschule Riedberg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2018, OF 322/12
Betreff: Pavillon an der Grundschule
Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung
am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und
Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag Schulcontainer im Bereich
Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung
aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu
ziehen. Dies vorausgeschickt möge der
Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ergänzend
oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die
gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert
("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast
doppelt so groß (rund 2.100 m2) wie die von Seiten des Schuldezernates
vorgeschlagene.
Begründung: Die Idee für die notwendige Erweiterung der
Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 m
entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe
möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft
Unverständnis ausgelöst. Zum
einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die
Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente,
die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018
an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück Flurstück
583/12 (B-Plan 803Ä2) rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224 B-Plan
820 (s. V 817 und dazu ST 1214 vom 09.07.2018) ist, dabei vom Flächenzuschnitt
rechteckig mit nur wenig Gefälle (1 m auf 60 m) und eine Zuwegung von allen
Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als
Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.04.2018, V 817
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR
12 am 10.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3460 2018
Die
Vorlage OF 322/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme