Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST
1259
Betreff: Zügige Bebauung
baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen In seinem gesamtstädtischen
Bestreben dem beklagten Wohnungsmangel entschlossen gegenüber zu treten, kann
der Magistrat für das Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zumindest Teilerfolge
vermelden.
So konnten von den im städtischen
Eigentum befindlichen Grundstücken der Gemarkung Kalbach Flur 12, die
Grundstücke Nr. 222 und 223 bereits im Erbbaurecht vergeben werden. Für das
Grundstück Nr. 224 wurde zwischenzeitlich ein neuer Investor gefunden, nachdem
ein anderer zuvor abgesprungen war. Die entsprechende Magistratsvorlage wird in
Kürze auf den Weg gebracht. Bei den Grundstücken Nr. 315 und 316 ist leider nach
wie vor das gerichtliche Räumungsverfahren gegen den bisherigen, insolventen
Nutzer anhängig. Eine bebauungsplankonforme Entwicklung der Grundstücke ist
somit noch nicht möglich. In Bezug auf die bislang unbebauten Grundstücke im
Gebiet Am Bonifatiusbrunnen, die sich im privaten Eigentum befinden und ein
Potential von insgesamt fünf Wohneinheiten aufweisen, sieht der Magistrat nach
Prüfung der rechtlichen Grundlagen keine Handhabe, gegenüber den betreffenden
EigentümerInnen eine alsbaldige Bebauung ihrer Grundstücke oder den Verkauf an
Bauinteressenten durchzusetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252
Auskunftsersuchen
vom 13.04.2018, V 817