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Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259 Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen In seinem gesamtstädtischen Bestreben dem beklagten Wohnungsmangel entschlossen gegenüber zu treten, kann der Magistrat für das Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zumindest Teilerfolge vermelden. So konnten von den im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken der Gemarkung Kalbach Flur 12, die Grundstücke Nr. 222 und 223 bereits im Erbbaurecht vergeben werden. Für das Grundstück Nr. 224 wurde zwischenzeitlich ein neuer Investor gefunden, nachdem ein anderer zuvor abgesprungen war. Die entsprechende Magistratsvorlage wird in Kürze auf den Weg gebracht. Bei den Grundstücken Nr. 315 und 316 ist leider nach wie vor das gerichtliche Räumungsverfahren gegen den bisherigen, insolventen Nutzer anhängig. Eine bebauungsplankonforme Entwicklung der Grundstücke ist somit noch nicht möglich. In Bezug auf die bislang unbebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen, die sich im privaten Eigentum befinden und ein Potential von insgesamt fünf Wohneinheiten aufweisen, sieht der Magistrat nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen keine Handhabe, gegenüber den betreffenden EigentümerInnen eine alsbaldige Bebauung ihrer Grundstücke oder den Verkauf an Bauinteressenten durchzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817