Öffentlich geförderter Wohnraum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1178
Betreff: Öffentlich geförderter Wohnraum Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen veröffentlicht jährlich in seinem Tätigkeitsbericht, wie viele Prüfungen im Rahmen der regelmäßigen Belegungskontrollen durchgeführt werden sowie welche Maßnahmen in welcher Häufigkeit zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände ergriffen werden.
Bezogen auf die rund 32 Tsd. Sozialwohnungen in Frankfurt am Main werden regelmäßig bei weniger als 1% der Wohnungen Nutzungen durch nicht berechtigte Personen oder Leerstände festgestellt. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden diese Zustände durch entsprechende Maßnahmen des Magistrats beendet und die Wohnungen wieder dem berechtigen Personenkreis zugeführt. Zum Instrumentarium des Magistrats gehören beispielsweise Kündigungsanordnungen, Entzug der Wohnberechtigung und Bußgeldverfahren. Die aktuelle Statistik ist der Anlage zum Bericht des Magistrats vom 12.11.2018, B 356, Seite 101 zu entnehmen.