Richtlinien zum geförderten Wohnen - weiterer Ankauf von Belegungsrechten?
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1): Bisher konnte man sich auf keine Einigung verständigen, die zur einer konkreten Initiative gemündet hat. Bisher ist dem Magistrat nicht bekannt, dass man sich bezüglich einer konkreten Initiative auf eine Einigung verständigen konnte. Zu 2): Im Wohnungsbestand privater Eigentümer ist bisher keine signifikante Steigerung zu verzeichnen. Im Bereich der Wohnungsbaugesellschaften haben die neuen Richtlinien bereits zu einer erheblichen qualitativen und quantitativen Verbesserung geführt. Dies betraf vor allem die Umstellung der Vertragslaufzeiten auf das am Mieter orientierte, perpetuierende Vertragssystem und die Bindungsverlängerung von 450 Wohnungen, deren Sozialbindungen zum 31.12.2019 ausgelaufen sind. Der Magistrat widerspricht jedoch der ausgedrückten Infragestellung der Sinnhaftigkeit der Aktion Schlauvermieter durch den Ortsbeirat, da sich Werbemaßnahmen unter dem genannten Label an alle Wohnungseigentümer in Frankfurt richten, nicht nur an Privatpersonen. Angesichts der Tatsache, dass über 40% der Mietwohnungen in Frankfurt am Main von Privat- und Einzeleigentümern angeboten werden, wäre es aus Sicht des Magistrats jedoch fahrlässig, auf dieses Instrument zu verzichten, wenngleich der Erfolg in diesem Segment nicht sehr groß ist. Der Magistrat bleibt aber bei seiner Auffassung, dass jede Familie, der durch den Erwerb eines Belegungsrechtes geholfen werden konnte, einen Erfolg darstellt und dieser den betriebenen Aufwand auch finanziell rechtfertigt. Zu 3): Im Ortsbezirk 2 sind bislang 131 Belegungsrechte erworben worden. Davon befinden sich 30 Belegungsrechte in ehemals geförderten Wohnungen. Zu 4): Es gab mehrere Gespräche mit dem Eigentümer, bei dem die Stadt ein Angebot zum Ankauf von Belegrechten vorgelegt hat. Eine Einigung liegt noch nicht vor, der Magistrat wird hierzu unaufgefordert berichten.